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Schwimmbad im Garten

| Baurecht aktuell


aufblasbarer Swimmingpool im Garten
Erfrischendes Nass im Garten: Erlaubt oder nicht erlaubt? Und wohin mit dem Wasser am Ende der Saison?

In diesen Zeiten denkt sich mancher Grundstückseigentümer: "Wie wäre es mit einem eigenen Pool im Garten?".

Bitte bedenken Sie vor der Anschaffung eines feststehenden Pools mit Befestigung des Untergrunds, dass die baurechtlichen Voraussetzungen dafür stimmen müssen.

Ein Schwimm-/Wasserbecken ist baurechtlich eine Nebenanlage nach § 14 Baunutzungsverordnung. Dieses kann bis zu einer Größe von 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei, d.h. ohne Baugenehmigung, errichtet werden.

Jedoch hat der Bauherr in diesem Fall alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der Landesbauordnung und die geltenden Bebauungspläne eigenständig zu beachten und einzuhalten.

Achtung: Oftmals sind Schwimm-/Wasserbecken aufgrund der Festsetzungen in Bebauungsplänen nicht an jedem Standort zulässig!

Wir empfehlen daher, sich vor dem Einbau eines Schwimm-/Wasserbeckens beim Bauordnungsamt im Technischen Rathaus über diese Bestimmungen zu informieren.

Ansprechpartner ist Frau Fischer mit der Telefonnummer 07242/9514-621. Gerne können Sie Ihre Anfrage auch per E-Mail stellen.


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