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Schulbetrieb ab Montag, 12. April 2021


Die Landesregierung hat beschlossen, ab kommendem Montag, 12. April 2021 bis einschließlich 16. April 2021, den Schulbetrieb wie folgt zu gestalten:

Schulbetrieb findet statt, es gibt also keine Schulferienverlängerung. Aber:

Es gibt keinen Präsenzunterricht, keinen Wechselunterricht und keine schulischen Veranstaltungen. Des Weiteren gibt es keine kommunalen Betreuungsangebote (Verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung, Horte und Horte an den Schulen). Eine Notbetreuung wird angeboten.

Oberstes Ziel ist und bleibt es, die Infektionsketten so gering wie möglich zu halten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kinder, aber auch die Eltern und Großeltern zu schützen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass beide Erziehungsberechtigten in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.

Die Beantragung der Notbetreuung (Klassen 1 bis 7) erfolgt direkt an den Schulen.

Für die Notbetreuung in den städtischen Einrichtungen (Hort, Kernzeit) ist die Beantragung per E-Mail unter kiga-schulen@rheinstetten.de möglich.

Bitte beachten Sie, dass sowohl bei der Schule als auch bei der städtischen Einrichtung eine Anmeldung der Notbetreuung zu erfolgen hat.

Eine Aussage, wie mit den Betreuungsgebühren verfahren wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Die Betreuung an der Grundschulförderklasse findet wie gewohnt statt

Ob der Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 wieder regulär aufgenommen werden kann, obliegt der Landesregierung Baden-Württemberg. Hierzu steht die Entscheidung noch aus.


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