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Sanierungsgebiet "Stadtmitte Forchheim"

| Baurecht aktuell


Eintragung der Sanierungsvermerke im Grundbuch

Was bedeutet der Sanierungsvermerk im Grundbuch?

Der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten hat am 23.11.2021 den Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiet "Stadtmitte Forchheim" gefasst. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Die Eintragung des Sanierungsvermerkes ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Stadt Rheinstetten ist somit gemäß § 143 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gehalten, dem zuständigen Grundbuchamt die beschlossene Sanierungssatzung mitzuteilen. Beim Grundbuchamt wird zudem beantragt, den Sanierungsvermerk in die Grundbücher der im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets gelegenen Grundstücke einzutragen. Die betroffenen Eigentümer werden nach der Eintragung  durch eine entsprechende Mitteilung des Grundbuchamtes informiert.
Mit dem Sanierungsvermerk wird kenntlich gemacht, dass das Grundstück innerhalb eines Sanierungsgebietes liegt und die Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. Baugesetzbuch) zu beachten sind. Der Sanierungsvermerk hat lediglich eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr, das betroffene Grundstück wird dadurch nicht "belastet".
Mit dem Sanierungsvermerk ist eine rechtliche Veränderung der Grundbucheintragungen nur mit Zustimmung der Stadt Rheinstetten möglich.  Nach Abschluss des Sanierungsverfahrens wird der Sanierungsvermerk im Grundbuch gelöscht, ohne dass den Eigentümern Kosten hierfür entstehen.
Durch die Eintragung des Sanierungsvermerkes sollen aber auch Fehlinvestitionen weitgehend ausgeschlossen werden. Der Sanierungsvermerk dient insofern dem Schutz der Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke.

Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail oder Tel.: 07242/9514-612  an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bauamt Rheinstetten
Sachgebiet Stadtplanung und Baurecht


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