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Rückbau ist die letzte Option

| Aus dem Gemeinderat


Schottergärten: Verwaltung informiert Stadträte in Rheinstetten über Umsetzung von Verbot

Seit Sommer 2020 nach Einführung des § 21a Landesnaturschutzgesetz sind Schottergärten in Baden-Württemberg explizit nicht mehr erlaubt. Laut Stadtverwaltung lässt sich in den vergangenen Jahren ein Trend hin zu „scheinbar pflegeleichten Flächen feststellen, die immer weniger durch Pflanzen und Vegetation geprägt sind als durch die exzessive Verwendung von Mineralschotter und Splitt“.  Mit der Frage, wie das Verbot umgesetzt werden kann, beschäftigte sich nun der Ausschuss für Umwelt und Technik in Rheinstetten.

Dies berichtet die BNN darüber; gegebenenfalls ist zum Lesen des gesamten Artikels ein Abo erforderlich: https://bnn.de/karlsruhe/rheinstetten/was-macht-die-stadt-rheinstetten-gegen-schottergaerten

Mehr über Schottergärten und mögliche Alternativen erfahren Sie in unserem Artikel "Naturnahe Gestaltung oder Schottergärten"


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