Am 14. Juli 2020 hat das Sozialministerium Baden-Württemberg Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende (Corona-VO Einreise) angeordnet. Danach müssen sich grundsätzlich alle Personen, die aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen, unverzüglich auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen ab der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Die hiervon betroffenen Personen sind außerdem verpflichtet, die für sie zuständige Behörde unverzüglich zu informieren. Diese Informationspflicht umfasst sowohl den Hinweis auf die bestehende Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne als auch eine Mitteilung, wenn Krankheitssymptome auftreten.
Hier zum Online-Formular für Meldungen nach der CoronaVO Einreise