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Rechtliche Vorschrift: Aus für Heizungen nach 30 Jahren

| Baurecht aktuell


Hauseigentümer müssen vor dem Jahr 1990 eingebaute Heizkessel erneuern

Zukunft Altbau rät bei einer Neuanlage zu erneuerbaren Energien

Über zwei Millionen Öl- und Gasheizungen in Deutschland sind seit diesem Jahr mehr als 30 Jahre in Betrieb. Damit überschreiten sie in vielen Fällen die erlaubte Nutzungsdauer und müssen 2020 erneuert werden. Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1990 eingebaut wurde und zu den austauschpflichtigen Geräten zählt. Dazu rät Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Das Alter der Heizung ist auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen angegeben. Von der Austauschpflicht sind Konstanttemperaturkessel betroffen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel hingegen dürfen weiter laufen. Prüfen sollte man jedoch, ob es sich lohnt, sie schon früher auszutauschen. "Beim Heizungstausch sollten Hauseigentümer möglichst ein Modell wählen, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Sie sind wirtschaftlich und schonen die Umwelt", empfiehlt Frank Hettler von Zukunft Altbau. So mache man sich außerdem unabhängiger von steigenden CO2-Preisen und Ölpreisschwankungen. Wer länger in seinem Haus wohnt, den betrifft die Austauschpflicht nicht.

Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau
08000 12 33 33 oder per E-Mail.

Nach 30 Jahren Betrieb ist für Heizkessel oft Schluss. In der Energieeinsparverordnung EnEV ist diese Regelung festgelegt - künftig wird sie in das Gebäudeenergiegesetz GEG integriert.

Die Auflage für Hauseigentümer ist sinnvoll:

Viele der bundesweit rund 21 Millionen Heizkessel in Deutschland sind zu alt und ineffizient. Jeder zweite Heizkessel in Deutschland ist älter als 20 Jahre. Der Anteil der über 30 Jahre alten Heizkessel steht nicht exakt fest, Experten gehen jedoch von rund zwei bis drei Millionen aus.

Saubere Heizungen lohnen sich

Der Wechsel lohnt sich: Erneuerbare-Energien-Heizungen schonen nicht nur das Klima. Hinsichtlich ihrer Gesamtkosten sind sie mit Öl- und Erdgasheizungen vergleichbar. Sie sind zudem nicht von der künftigen CO2-Steuer betroffen und werden vom Staat sogar finanziell gefördert. Außerdem erhöht der Einsatz erneuerbarer Wärme die Unabhängigkeit von endlichen fossilen Brennstoffen und deren Preisschwankungen. Zudem fließt das Geld nicht in öl- und erdgasexportierende Länder ab.

Hauseigentümer im Südwesten müssen eine weitere Anforderung beachten:

In Baden-Württemberg müssen alle neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden zu mindestens 15 Prozent durch erneuerbare Energien unterstützt werden. Das sieht das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes vor. Wer komplett auf fossile Energien setzt, muss Alternativen wie z.B. zusätzliche Dämmmaßnahmen realisieren, um die gesetzliche Vorschrift zu erfüllen.

Welche erneuerbare Wärmetechnologie bietet sich an?

Zu den erneuerbaren Heiztechnologien zählen Solarthermieanlagen, Holz- und Pelletheizungen und Wärmepumpen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz kann Wärme aus regenerativen Quellen liefern. Wenn Hauseigentümer bei der Wahl der passenden Heizung sicher gehen wollen, sollten sie eine professionelle Gebäudeenergieberaterin oder Gebäudeenergieberater hinzuziehen. Die Fachleute beraten vor Ort und wissen auch, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen. Auch zur Erfüllung des EWärmeG geben sie Auskunft.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de.


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