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Rathäuser ab 18. Mai wieder im Regelbetrieb - Schutzmaßnahmen umgesetzt

| Corona


Bürgerservice wieder zu den bekannten Sprechzeiten/ Bitte mit Abstand und Mund-Nasen-Bedeckung

Rathaus Mitte

Im Zuge der Corona-Maßnahmen wurden landesweit zahlreiche Einrichtungen zeitweilig geschlossen, auch die Rathäuser und Dienststellen in den Städten und Gemeinden waren für den allgemeinen Publikumsverkehr vorübergehend nicht mehr zugänglich. In Rheinstetten war aus Infektionsschutzgründen in den letzten Wochen nur ein eingeschränkter Service möglich. Anliegen wurden vorzugsweise telefonisch oder elektronisch bearbeitet und, wo erforderlich, ein individueller Termin vereinbart. Das Bürgerbüro hat bereits am 20. April einen Basisbetrieb aufgenommen, um so den Einwohnerinnen und Einwohnern wieder zahlreiche der wichtigsten Dienstleistungen anbieten zu können.

Nach Umsetzung einiger Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen kann nun ab Montag, 18. Mai 2020 wieder der vollumfängliche Regelbetrieb angeboten werden. Das bedeutet, dass grundsätzlich wieder die üblichen Sprechzeiten gelten. Die Verwaltung ist somit Montag, Dienstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr persönlich erreichbar. Das Bürgerbüro hat Montag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Dienstag und Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

Bis auf weiteres gilt die Besonderheit, dass im Bürgerbüro am Mittwoch nur Anliegen nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Hiermit soll eine bessere Verteilung und Entzerrung der Publikumsströme erzielt werden. Termine können unter Telefon (07242) 9514-356 vereinbart werden.

Zu Ihrem und unserem Schutz wurden Maßnahmen umgesetzt. Sie werden z.B. Markierungen vorfinden, die dabei helfen, die notwendigen Abstände zu anderen Personen einzuhalten. An einigen Arbeitsplätzen werden Sie Schutzscheiben vorfinden, wie wir sie auch aus Kassenbereichen in Supermärkten kennen. Am Eingang und auf den Stockwerken befinden sich Möglichkeiten zur Handdesinfektion. Bitte achten Sie auf die geltenden Abstandsregeln und beachten Sie, dass von allen Personen ab vollendetem 6. Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Dies ist geboten, da aus baulichen Gründen vor allem in den Eingangs-, Warte-, Flur- und Treppenhausbereichen bei Begegnung mit anderen Personen die Einhaltung der Abstände nicht immer möglich ist. Personen, die Kontakt zu SARS-CoV-2-Infizierten hatten oder selbst infiziert sind, dürfen in dieser Zeit die Rathäuser nicht aufsuchen.

Um größere Ansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden, wird es eine Zugangssteuerung geben. Bei starkem Andrang müssen Sie daher eventuell mit Wartezeiten rechnen. Bitte nutzen Sie, wo dies möglich ist, gerne weiterhin die Möglichkeit zu einer vorherigen Terminabsprache mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und -bearbeitern.

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich freue mich, dass ab dem 18.05.2020 die Rathäuser und Verwaltungsstellen wieder im Regelbetrieb für Sie geöffnet haben. Es ist und bleibt unser Anliegen als Stadtverwaltung, Ihnen einen umfassenden Bürgerservice zu bieten.Zugleich möchten wir Sie und uns alle schützen. Daher haben wir z.B. Abstandsmarkierungen eingeführt und die Gebäude mit zusätzlichen Handdesinfektionsspendern bestückt. Ferner besteht beim Betreten der Gebäude die Pflicht, den Mund-Nasen-Bereich zu bedecken. Die Pflicht gilt für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Bitte helfen Sie durch Ihr umsichtiges Verhalten mit, dass alle gesund bleiben. Danke.Aufgrund der aktuellen Situation können wir Wartezeiten beim Besuch des Rathauses und der Verwaltungsstellen leider nicht gänzlich vermeiden – wir tun weiterhin unser Bestes, um Sie zügig und kompetent zu bedienen.Bleiben Sie gesund!

Herzlichst, Ihr Sebastian Schrempp


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