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Polder Bellenkopf/Rappenwörth: gemeinsame Gespräche mit dem Regierungspräsidium

| Aus dem Gemeinderat Polder


Hochwasserdamm HWD XXV in Neuburgweier nahe Rheinverlauf
Der Hochwasserdamm HWD XXV soll so zügig wie möglich ertüchtigt werden, um Sicherheit vor Hochwasser zu schaffen.

In der Sitzung am 22.10. hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe den Gemeinderatsmitgliedern und anwesenden Gästen die nächsten Schritte des Verfahrens zum Polder Bellenkopf-Rappenwört präsentiert und aufgezeigt, wie gemeinsam ein verbesserter Hochwasserschutz realisiert werden kann.

Zuletzt war der Polder Thema in der Sitzung des Gemeinderates am 14.05.2024, als das Urteil des VGH (Verwaltungsgerichtshof) Baden-Württemberg und die Bewertung im Hinblick auf Rechtsbehelfsmöglichkeiten vorgestellt wurden. Eine Revisionsnichtzulassungsbeschwerde war im Mai verworfen worden, u. a. weil sie nicht ermöglicht hätte, die Richtigkeit des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

Auszugsweise hieß es im Urteil: „Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Karlsruhe für den Bau und Betrieb des Retentionsraumes Bellenkopf/Rappenwört vom 23. Dezember 2020 ist rechtswidrig und nicht vollziehbar.“ Hiervon betroffen sind der Hochwasserdamm HWD XXV sowie der Probestau. Der Gemeinderat beauftragte daher die Verwaltung, mit dem RP Gespräche bzgl. des weiteren Vorgehens zu führen, insbesondere in Bezug auf die Spundwandlösung sowie den Verzicht des Probestaus.

Beim Auftaktgespräch zwischen dem RP Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten am 23. Juli nahmen von Seiten der Stadt Oberbürgermeister Sebastian Schrempp und Bürgermeister Michael Heuser diesen Termin wahr und erörterten mit dem RP gemeinsam das weitere Verfahren zum Bau und Betrieb des Polders unter dem Eindruck des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes. Ziel aller Beteiligten: wieder partnerschaftlich zum Wohle des Hochwasserschutzes in unserer Region zu arbeiten. So wie es früher auch schon der Fall war. Durch den steten Austausch sind damals bereits viele Wünsche der Stadt in der Planung berücksichtigt worden.

Ebenso hat die Stadt Rheinstetten wichtige Hinweise zur Situation vor Ort geben können. So konnte gemeinsam die Brunnenplanung in eine Grabenlösung überführt und eine Verlegung des Dammverlaufs an der Marienstraße erarbeitet werden.

Inzwischen zeichnen sich Annäherungen zwischen Regierungspräsidium und Stadt Rheinstetten beim Hochwasserdamm HWD XXV ab. Dieser sollte ursprünglich ganz neu und deutlich größer gebaut werden, was aber laut dem ehemaligen Baubürgermeister Dr. Bertold Treiber einen Verlust von zehn Hektar Waldfläche bedeuten würde. Daher forderte die Stadt von Anfang an den Einbau von Spundwänden anstelle einer Dammerneuerung. Die Planungen hierfür sollen der Stadt vor Einreichen beim Landratsamt im kommenden Jahr vorgelegt werden, so Armin Stelzer, Leiter des Referats Hochwasserschutz beim RP.

Für Rheinstetten sei es laut Aussagen von OB Schrempp und Dr. Treiber vor allem wichtig, so schnell wie möglich den Damm HWD XXV zu ertüchtigen, um bei Hochwasser Sicherheit zu schaffen. Alle anderen Themen könnten dann sukkzessive weiter angegangen werden.

Offen ist neben der Umplanung aufgrund des Gerichtsurteils noch der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Rheinstetten. In dieser Vereinbarung werden viele Belange außerhalb des Bau- und Ordnungsrechts, wie z.B. Grundstücksnutzungen, Entschädigungen oder der Erholungsausgleich, vereinbart. Gerade die Grundstücksverfügbarkeiten sind für das RP als Vorhabenträger zur Umsetzung der notwendigen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen von großer Bedeutung. Hierzu werden die Gespräche in Kürze fortgesetzt werden.


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