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Polder Bellenkopf/Rappenwört: Kritik an Projektträger

| Polder


Informationsschild zum Polder Bellenkopf/Rappenwörth am Fermasee

Überhaupt nicht zufrieden zeigte sich der frühere Rheinstettener Bürgermeister Bertold Treiber mit der Stellungnahme des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe zu den Verbesserungsvorschlägen der Stadt Rheinstetten zum Hochwasserpolder Bellenkopf/Rappenwört mit 510 Hektar Fläche und 14 Millionen Kubikmeter Volumen, insbesondere zum Bereich Fermasee Neuburgweier. Die Vorschläge der Stadt sind federführend vom promovierten Wasserbauingenieur Treiber und dem Umweltschutzbeauftragten Martin Reuter vom Bauamt entwickelt worden.

Im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) erläuterte Treiber vergangene Woche seine weiterentwickelte Variante 3b, mit der die Stadt nach Willensbekundung des AUT – zwei Enthaltungen der Grünen – in das weitere Planfeststellungsverfahren gehen soll.

Die gesamte Polderfläche ist Vogelschutzgebiet, 70 % der Polderfläche ist Wald und FFH-Gebiet. Das RP behaupte in seiner Stellungnahme - die Antwort hat laut Treiber fast ein Jahr gedauert - durch die Vorschläge der Stadt werde der Eingriffsumfang in die Natur deutlich erhöht. Dabei werde aber einfach unterschlagen, so Treiber, dass durch die Variante eines Teilpolders (Aufteilung in einen Hauptpolder mit 11,5 Millionen Kubikmeter Volumen und einen kleineren Polder mit 2,5 Millionen durch ein Trennbauwerk) als Flutungspolder etwa sechs Hektar Wald und ein Hektar Dammgrünland erhalten und die Eingriffe folglich sogar gemindert werden. Für den Teilpolder sei ein Eingriff von einem Hektar erforderlich, so dass die Gesamtbilanz mit sechs Hektar Einsparung zu Buche schlage und nicht mit Flächenmehrverbrauch.

Treiber wirft dem RP vor, „salopp über rechtliche Vorgaben hinweggegangen“ zu sein und „die vorgelegte Variante nicht gründlich geprüft“ zu haben. „Bei der Eingriffsintensität gibt es kein Ermessen, wenn eine bessere Lösung vorliegt“, so Treiber. Das habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. Januar 2000 so formuliert: „Lässt sich ein Planungsziel in einem FFH-Gebiet mit geringerer Eingriffsintensität verwirklichen, muss der Projektträger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Ein Ermessen wird nicht eingeräumt“.

Ein Hochwassereinsatz des Teilpolders Fermasee erfolge laut Treiber nur alle 100 Jahre, nicht alle 20 bis 25 Jahre, wie bisher angenommen. Zu ökologischen Flutungen und einem Probestau vor Inbetriebnahme des Polders hat der Ingenieur ebenfalls andere Ansichten. Ein Probestau sei bei einem Flutungspolder nach DIN 19712 nicht erforderlich. Ökologische Flutungen im Teilpolder seien unnötig, weil Faschinenwald und Bellenkopf bei Rheinhochwasser durch Druckwasser vernässt werden und viele Arten und Pflanzen schon jetzt gegen Hochwasser unempfindlich seien. Das bestätigt Martin Reuter, der von einem Wald in hochwertigem Zustand mit zahlreichen gesetzlich geschützten Auenbiotopen spricht und sagt, „die Waldbestände sind heute schon weit überwiegend hochwasserverträglich, für geringfügige Anpassungen sind keine ungesteuerten ökologischen Flutungen erforderlich“. Zwar schlage der Teilpolder, so Treiber, mit Mehrkosten von drei Millionen Euro (Polderkosten insgesamt 186 Millionen) zu Buche, bringe aber sechs Hektar Eingriffsminderung. Am Tunnel Rastatt etwa seien sieben Millionen für nur 1,8 Hektar FFH-Gebiet mehr ausgegeben worden.

Fazit Treiber: „Ein Planfeststellungsbeschluss ohne Prüfung von Alternativen ist rechtswidrig und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten“. Nach bisherigen Erfahrungen bestünden Zweifel an einer objektiven und ergebnisoffenen Alternativen-Prüfung durch den Projektträger RP. (m.f.G.d.BNN)

Eine Informationsveranstaltung, bei der die Stellungnahme der Stadt vorgestellt wird, ist für den 19. April 2018 geplant.

Zusätzlich zu den städtischen Stellungnahmen zum Polder kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist am 27.03.2018 Einwendungen gegen den Plan erheben.

Genaue Angaben zur Auslage der geänderten Antragsunterlagen finden Sie - analog der Veröffentlichung in der Ausgabe 7 - in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Ausgabe 12 von "Rheinstetten aktuell" oder auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter „Aktuell/Bekanntmachungen/Amtliche Bekanntmachungen/öffentliche Bekanntmachungen von Umweltrechtsverfahren/Wasserrecht“.


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