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Polder Bellenkopf/Rappenwört: Bis 03. August persönliche Belange geltend machen

| Polder


Personen sitzen auf Stühlen bei einer Informationsveranstaltung zum Polder

Bei der Bürgerinformationsveranstaltung in der Festhalle Neuburgweier verwies Oberbürgermeister Sebastian Schrempp auf das sehr komplexe Verfahren der Planfeststellung. Wichtig sei es nun für die betroffenen Anwohner und Grundstückseigentümer, sich über die Planungen zu informieren, ihre Einwendungen und Forderungen schriftlich zu erheben und ihre persönlichen Belange und Rechte geltend zu machen. Betroffen sind insbesondere Grundstückseigentümer und Bewohner, aber z.B. auch Landwirte, Freizeitnutzer oder Vereine.

Nach seinem informativen Vortrag ging RA Dr. Hansjörg Melchinger auf die vielen Fragen der rund 120 anwesenden Bürger ein, er gab wertvolle Ratschläge, Hinweise und Tipps und empfahl den Grundstückseigentümern grundsätzlich, unter Angabe der Flurstücks-Nummer inhaltlich die Betroffenheit zu beschreiben und die Belange der Schutzgüter genau zu benennen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden und die Forderung dazu zu formulieren. Bis zum 03.08.2015 besteht dazu die Möglichkeit. Der 03.08.2015 ist eine „Ausschlussfrist“, danach können Privat-Betroffene weder Einwendungen noch Forderungen geltend machen.

Die Antragsunterlagen liegen bis 20.07.2015 bei der Stadtverwaltung im Technischen Rathaus, Badener Straße 1 aus.

Die Bekanntmachung des Vorhabens und die dazugehörigen Pläne sind auch auf www.landkreis-karlsruhe.de unter „Aktuell/Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Nach dem 20.07.2015 stehen die Antragsunterlagen im Technischen Rathaus sowie die Bekanntmachung des Vorhabens samt der Pläne der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung.


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