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Polder Bellenkopf/Rappenwört

| Polder


Fermasee

Das Planfeststellungsverfahren für den Polder Bellenkopf/Rappenwört auf Gemarkung Rheinstetten/Karlsruhe/Au kommt immer mehr seiner entscheidenden Phase näher. Für den wichtigen Erörterungstermin hinsichtlich des Gesamtvorhabens ist, wie Rheinstettens OB Sebastian Schrempp verdeutlichte, bereits die Woche nach den Schulferien im Herbst im Zeitraum 7. November bis 11. November in der Messe Karlsruhe in Rheinstetten gebucht. Für die Stadtverwaltung Rheinstetten geht es dabei darum, ihren Wunsch, eine andere Dammausführung für den Polder zu realisieren, durchzusetzen. Ziel dabei: weniger Ausgleichsfläche für die Maßnahme ausweisen zu müssen. Bevor das Land Baden-Württemberg seine Pläne für den Polder Bellenkopf/Rappenwört in Satzung gießen kann, um das international vereinbarte Hochwasserschutzziel am Oberrhein zu erreichen, müssen vorab noch Hausaufgaben erledigt werden, wie in einer vom Regierungspräsidium (RP) herausgegebene Pressemitteilung erläutert wurde.

Wie berichtet, ist der Polder Bellenkopf/Rappenwört Teil des Integrierten Rheinprogrammes und hat ein Fassungsvermögen von 14 Millionen Kubikmetern. Der Rückhalteraum wird sich auf die Gemarkung der Stadt Rheinstetten im Landkreis Karlsruhe und Teile des Stadtkreises Karlsruhe erstrecken, in einem kleinen Teil auch auf die Gemarkung der Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt. Planfeststellungsbehörde ist das Landratsamt Karlsruhe als untere Wasserbehörde. Die Umsetzung dieses Projekts erfordert als zusätzliche „Hausaufgabe“ die Änderung diverser naturschutzrechtlicher Schutzgebietsverordnungen, die jeweils in unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche fallen. Das RP Karlsruhe ist als höhere Naturschutzbehörde zuständig für die Änderungen der Verordnungen über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Altrhein Neuburgweier“ sowie über das Naturschutzgebiet „Fritschlach“.

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Rheinniederung zwischen Insel Aubügel und Neuburgweier“ mit den flächenhaften Naturdenkmalen „Hammwiese“, „Gierle-Schlut“, „Holzlach“ und „Binzenlach“ wird durch eine gemeinsame Verordnung des Landratsamts Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten geändert.

Nähere Infos zur öffentlichen Auslegung sowie zur Gelegenheit, Bedenken und Einwendungen vorzubringen, werden in amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten sowie in Kürze im Internet veröffentlicht. Das RP weist darauf hin, dass es sich bei diesen Verordnungsänderungen um eigenständige rechtliche Verfahren handele, welche lediglich die Vereinbarkeit des Polders mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung betreffen.
Anregungen und Einwendungen, die sich auf grundsätzliche Auswirkungen des Polders beziehen, werden im eingangs genannten wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren beim Landratsamt Karlsruhe behandelt. (m.f.G.d.BNN)


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