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Planfeststellungsbeschluss zum Polder Bellenkopf/Rappenwört fertiggestellt

| Polder


Entscheidung umfasst rund 900 Seiten

Hinweisschild auf Polder

Im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms zum Hochwasserschutz am Rhein hat das Landratsamt Karlsruhe nunmehr den rund 900 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss für den Polder Bellenkopf/Rappenwört fertiggestellt und damit die rechtliche Grundlage zur Umsetzung dieser zentralen Hochwasserschutzmaßnahme für die Region geschaffen.

Dem Regierungspräsidium als Antragsteller wurde der Beschluss am Mittwoch, 23. Dezember 2020, zugestellt. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein des Landratsamtes, noch vor Weihnachten einen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen, erreicht. Aufgrund der Feiertage und der aktuellen Pandemie-Situation wird der Planfeststellungsbeschluss der Öffentlichkeit jedoch erst im neuen Jahr zugänglich gemacht und auch erst dann den Kommunen zur Auslegung übermittelt werden. Erst mit diesem Schritt wird die Einwendungsfrist beginnen. Damit wird gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger und die vom Vorhaben betroffenen Kommunen durch entsprechende Fristen nicht durch die Feiertage und die aktuellen Ausgangsbeschränkungen beeinträchtigt werden.

Der Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört liegt zwischen Rheinstetten-Neuburgweier und dem Rheinhafen Dampfkraftwerk der EnBW in Karlsruhe. Er umfasst Flächen auf den Gemarkungen der Städte Karlsruhe, Rheinstetten und Au am Rhein. Mit dem Polder soll eine Fläche von circa 510 Hektar mit einem Hochwasserrückhaltevolumen von rund 14 Millionen Kubikmeter geschaffen werden. Der geplante Rückhalteraum ist einer von dreizehn am Rhein zwischen Basel und Mannheim und Bestandteil der 1982 geschlossenen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich zu Wiederherstellung des umfassenden Hochwasserschutzes für die Bevölkerung.

Der Planfeststellungsbeschluss umfasst 882 Seiten und genehmigt dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.2 im Regierungspräsidium Karlsruhe die sofortige Umsetzung der beantragten Maßnahmen. Mit insgesamt 57 Seiten Auflagen sowie drei Seiten mit Hinweisen werden viele Details zum Bau der Dämme, der Steuerung des Polders, der Unterhaltungslast und dem von der Stadt Karlsruhe gewünschten Schutz des Rheinstrandbades in Rappenwört und des Naturschutzzentrums sowie naturschutzrechtlicher Belange geklärt.

Die Planungen zu dem Polder Bellenkopf/Rappenwört begannen bereits im Jahr 2003, als ein sogenanntes Vorverfahren beim Landratsamt Karlsruhe eingeleitet wurde, bei dem ein vorläufiger Untersuchungsrahmen für eine Umweltverträglichkeitsstudie abgestimmt wurde. Auch wurde im Jahr 2003 festgestellt, dass ein zusätzliches Raumordnungsverfahren nicht notwendig ist, da die geplante Maßnahme des Polders im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg von 2002 und im Regionalplan Mittlerer Oberrhein eingeplant war. Im Jahr 2011 hatte nach Erarbeitung der notwendigen Unterlagen das Regierungspräsidium Karlsruhe die Planfeststellungsunterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsstudie beim Landratsamt Karlsruhe eingereicht. Das Landratsamt Karlsruhe, als für das Verfahren zuständige Behörde, begann daraufhin im November 2011 mit der Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Außerdem wurden die betroffenen Kommunen beteiligt. Nach fachlicher Überarbeitung aufgrund der eingegangenen Anregungen erfolgte im Mai 2015 die Einreichung aktualisierter Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Mit 35 Ordnern wurden die überarbeiteten Unterlagen beim Landratsamt eingereicht. Nach Einleitung des förmlichen Verfahrens wurden 54 Träger öffentlicher Belange, darunter zum Beispiel die Höhere Naturschutzbehörde, untere Naturschutzbehörden, Gesundheitsamt, Landwirtschafts- und Forstämter, Straßenverkehrsamt und Gewässerschutz angehört sowie die Kommunen beteiligt. Außerdem gab es aus der Bürgerschaft rund 380 Einwendungen zum Vorhaben. Bei einem Erörterungstermin im November 2016 wurden die vorgetragenen Einwendungen detailliert besprochen, mit der Folge, dass weitere fachliche Unterlagen vom Regierungspräsidium angefordert wurden. Diese betrafen beispielsweise die Verschlankung von Dammquerschnitten, Änderungen im landschaftspflegerischen Begleitplan oder Vorgaben aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie. Nach Vorlage der ergänzenden Unterlagen umfasste der Planfeststellungsantrag nunmehr 42 Ordner und es wurde ein Nacherörterungstermin im November 2018 durchgeführt, bei dem die zuvor eingereichten 223 Einwendungen aus der Bürgerschaft sowie von Trägern öffentlicher Belange, insbesondere auch von Umweltvereinigungen, erörtert wurden.

Aufgrund von Anpassungen des Grundstücksbedarfs wurde das Grunderwerbsverzeichnis erneut aktualisiert und es fand eine Anhörung erstmalig oder verändert betroffener Grundstückseigentümer statt, die erst im Herbst dieses Jahres abgeschlossen werden konnte.

Nachdem die Auswertung sämtlicher Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Bürgerschaft als auch der Kommunen abgeschlossen war, konnte das Landratsamt den umfassenden Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Wichtige einzelne Punkte des Planfeststellungsbeschlusses sind unter anderem die Sanierung, Neubau und Ertüchtigung der Hochwasserschutzdämme XXV, XXVa und XXVI, Errichtung der Ein- und Auslassbauwerke, Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee um 2,10 Meter, Schutz des Rheinparks Rappenwört mittels Spundwand und Damm, Schutz des Naturschutzzentrums Karlsruhe mittels eines Ringdammes sowie Durchführung von Ökologischen Flutungen.


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