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Rheinstetten beauftragt Unterstützungsleistungen durch die Stadtwerke Karlsruhe

| Aus dem Gemeinderat


Wegen Personalmangels lässt sich die Stadt Rheinstetten im Bereich der Trinkwassergewinnung und beim Wassernetzbetrieb unterstützen. Der Gemeinderat hat geschlossen zugestimmt, dass ab 1. Dezember 2019 interimsmäßig die Stadtwerke Karlsruhe bis auf Weiteres dazu beitragen, den laufenden Betrieb sicherzustellen. Danach wird es voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 eine Ausschreibung geben, um langfristig die technische Betriebsführung extern zu vergeben. Die kaufmännische Betriebsführung bleibt davon unberührt bei der Stadt Rheinstetten. Für die Unterstützung durch die Stadtwerke Karlsruhe fällt eine monatliche Pauschale von rund 9.200 Euro an, dazu kommen „gegebenenfalls zusätzliche Stundenlohnarbeiten". Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 125.000 Euro werden im Haushaltsplan 2020 bereitgestellt. In diesem Betrag ist auch die Stellung eines sogenannten Wassermeisters enthalten, der in Zusammenarbeit mit den Rheinstettener Mitarbeitern den laufenden Betrieb organisiert.

Martin Reuter vom Stadtbauamt erklärte diesen Schritt mit anhaltenden personellen Engpässen, auch bedingt durch Elternzeit und Krankheitsausfälle. Vollzeit seien bis Juli 2020 nur zwei Fachkräfte anwesend, wodurch bei Krankheit oder Urlaub nur noch ein oder gar kein Facharbeiter verfügbar sei. „Diesen Zustand können wir so nicht verantworten." Wasserversorger seien verpflichtet, über eine angemessene technische und personelle Ausstattung zu verfügen. Diese Voraussetzungen seien in Rheinstetten aktuell nicht gegeben. Bereits seit 2014 sei die Personalsituation angespannt. Deshalb wurde bereits damals die Rufbereitschaft bei Störfällen außerhalb der normalen Arbeitszeiten auf die Stadtwerke Karlsruhe übertragen. Seit Frühjahr 2015 hat die Stadt Rheinstetten mit den Stadtwerken auch einen Vertrag über eine betriebstechnische Beratung, weswegen die Gegebenheiten vor Ort den dortigen Mitarbeitern bereits vertraut seien, so Reuter. „Eine kleine personelle Einheit wie unsere ist sehr anfällig. Eine große Einheit ist allein schon kraft Masse eine sehr viel sicherere Sache." Deshalb sei eine dauerhafte Lösung für eine stabile Betriebsführung geplant.

In der in einem vorangegangenen Tagesordnungspunkt beschlossenen Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung für das kommende Jahr 2020, bei dem die Verbrauchsgebühr auf 1,59 Euro (bisher 1,52 Euro) pro Kubikmeter Trinkwasser erhöht und keine Veränderungen der Grundgebühren festgesetzt wurden, ist diese Auslagerung noch nicht enthalten. (m.f.G.d.BNN)


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