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Öffnung von Spielplätzen


Die letzte Verordnung der Landesregierung sieht vor, Spielplätze wieder zu öffnen. Hierbei hat die Stadt Rheinstetten als Betreiber der Spielplätze einige Vorgaben zu beachten.

  • Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz wird von der Stadt anhand der Gesamtfläche des Spielplatzes begrenzt und vor Ort individuell ausgeschildert. Die Begrenzung der maximalen Anzahl an Kindern soll die möglichen Kontakte und damit das Infektionsrisiko reduzieren. Erwachsene Begleitpersonen werden dabei nicht eingerechnet, da sie sich oft am Rande des Spielgeländes aufhalten bzw. beim Spielen mit dem Kind aus dem eigenen Haushalt keinen Abstand einhalten müssen.
  • Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden, d. h. unter Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen.
  • Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes. Die Aufsichtspersonen werden daher gebeten, sich alleine oder mit maximal einer weiteren Person (mit Ausnahme von Angehörigen des eigenen Haushalts) auf dem Spielplatz aufzuhalten.

Die Stadt wird die Spielplätze heute Nachmittag mit individuell angepassten Schildern öffnen.

Die Eltern und Aufsichtspersonen werden gebeten dazu beizutragen, dass die Regeln eingehalten werden, damit die Öffnung der Spielplätze auf Dauer Bestand haben kann.


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