ab dem 01.10.2021 ist das Hallenbad Rheinstetten wieder für Sie geöffnet.
In der Zeit der Schließung haben wir zahlreiche notwendige Arbeiten und Reparaturen vornehmen können – freuen Sie sich also auf ein frisch herausgeputztes Bad.
Da auch wir die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg einzuhalten haben, findet der Badebetrieb unter eingeschränkten Bedingungen statt.
Seit dem 16.08.2021 gelten im Hallenbad inzidenzunabhängig die 3G-Regeln: Für den Eintritt ins Hallenbad benötigen die Gäste somit entweder einen Impf- bzw. Genesenennachweis oder einen negativen Antigen-Schnelltest, welcher nicht älter als 24 Stunden ist (bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, gilt, dass diese keinen Testnachweis vorlegen müssen. Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht für Schüler (über 15 Jahre) die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.
Wichtig: Bitte halten Sie am Eingang schon die entsprechenden Nachweise sowie ein amtliches Ausweisdokument bereit, damit keine langen Wartezeiten entstehen.
Die Öffnungszeiten für den allgemeinen Badebetrieb wurden Corona-bedingt wie folgt geändert:
Bitte beachten Sie, dass Tickets ausschließlich direkt vor Ort am Kassenautomaten erhältlich sind. Eine Reservierung ist nicht möglich.
Badeschluss ist jeweils 0,5 Stunden vor Ende der Schwimmzeit.
Wir freuen uns, Sie wieder im Hallenbad begrüßen zu dürfen und tun unser Bestes, damit Sie sich wohl und sicher fühlen.
Ihr Team des Hallenbades Rheinstetten