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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Teilregionalplans Windenergie

| Baurecht aktuell Klimaschutz Windenergie


Auslage des Planentwurfs und Stellungnahmen bis 15. März

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 24.01.2024 den Planentwurf sowie die Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 "Vorranggebiete für Windenergieanlagen" (Teilregionalplan Windenergie) beschlossen. Derzeit wird vom Regionalverband die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Grundsätzlich enthält der Planentwurf Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festlegungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortauswahl innerhalb der Vorranggebiete.  Für Rheinstetten wird das Gewann "Allmendäcker" als Vorranggebiet für Windenergieanlagen ausgewiesen. Planentwurf, Begründung und Umweltbericht können bis einschließlich 15.03.2024 im Internet unter www.region-karlsruhe.de eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsicht bei folgenden Stellen aus:

  • Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Baumeisterstraße 2, 76137 Karlsruhe, Eingangsbereich Erdgeschoss; Mo - Fr 9 - 12 Uhr u. Mo - Do 14 - 15:30 Uhr
  • Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, Empfangsbereich im 3. OG (Servicecenter); Mo - Fr 8 - 12 Uhr, Do 14 - 17 Uhr.
  • Stadt Karlsruhe, Kaiserallee 4, 2. OG, Raum 245; Mo - Fr 8:30 - 12 Uhr u. 14 - 15:30 Uhr.

Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache unter Tel. 0721/133-6142 oder per E-Mail empfohlen.

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein möchte den Planungsprozess zur Auswahl von Vorranggebieten für die Windenergienutzung transparent, nachvollziehbar und für jeden zugänglich gestalten.

Stellungnahmen zu diesem Verfahrensschritt können deshalb auch über die Beteiligungsplattform Raumordnung online https://rvmo.raumordnung-online.de/ (auch erreichbar über die Webseite der Regionalverbandes) abgegeben werden.

 

Stadtbauamt Rheinstetten


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