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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Gutachterausschüsse und Gebührensatzung

| Bekanntgaben


Am 10.03.2020 haben die Gemeinden Marxzell, Waldbronn, Malsch, Karlsbad und die Städte Rheinstetten und Ettlingen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit Baden-Württemberg (GKZ) zur Übertragung der Aufgaben der Gutachterausschüsse (§§ 192-197 BauGB) geschlossen.

Am 24.06.2020 hat der Gemeinderat der Stadt Ettlingen auf Grundlage des ihm durch § 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Gutachterausschüsse der Gemeinden Marxzell, Malsch und Karlsbad sowie der Städte Rheinstetten und Ettlingen vom 10.03.2020 eingeräumten Satzungsrechts die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) beschlossen.

Am 29.09.2020 hat der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss beschlossen.

Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgten in Rheinstetten aktuell, Ausgabe 40/2020.


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