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| Stadtentwicklungskonzeption-Stadtmitte


Bebauungsplan Stadtmitte

Während der Entwurfsphase des Bebauungsplanes seit 2004 sind zahlreiche Änderungen und Überarbeitungen erfolgt. Dabei flossen Anregungen und Ideen aus der Bevölkerung in die Planung ein und auch die Ergebnisse der notwendigen Gutachten und den dazugehörenden einzelnen Untersuchungen erforderten diverse Umplanungen.

So wurden die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse zum großflächigen Einzelhandel, des Schallschutzgutachtens, des Umweltberichts mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und des Vorentwurfs zur Verkehrsplanung in der Planung umgesetzt.

Darüber hinaus wurde ein energetisches Quartierskonzept erstellt. Zwischenzeitlich wurde von den Stadtwerken Karlsruhe angeregt, eine Fernwärmeleitung nach Rheinstetten zu verlegen und damit unter anderem auch die geplante neue Stadtmitte mit Wärme zu versorgen. Der Gemeinderat hat sich für den Bau der Fernwärmeleitung entschieden, die Handlungsempfehlungen aus dem energetischen Quartierskonzept werden daher nicht weiter verfolgt.

Als Ergebnis der verkehrlichen Untersuchungen wurde unter Berücksichtigung der Verlegung der Straßenbahn- und Bushaltestellen die Umplanung der Rappenwörthstraße erforderlich. Durch die Verlegung der Einmündung der Siegelgrundstraße in die Rappenwörthstraße musste außerdem ein weiterer Kreisel an der Kreuzung Siegelgrund-/ Hans-Thoma-/ Rappenwörthstraße eingeführt werden. Zur Erschließung der Tiefgarage und des Wohngebietes wurden ein Kreisel im Verlauf der Querspange und eine Linksabbiegespur erforderlich. Hierdurch ergibt sich eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 18.10.2016, wurde die Planung ausführlich vorgestellt und vom Gremium nach Beratung grundsätzlich gebilligt. Daraufhin wurde die Planung (zeichnerischer und schriftlicher Teil) fertiggestellt und die Begründung zum Bebauungsplan verfasst, so dass der Ausschuss für Umwelt und

Technik am 6.12.2016 die Erweiterung des Geltungsbereichs, den Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen konnte. Deshalb erfolgte ab dem 02.01.2016 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans im Technischen Rathaus. Die eingegangenen Einwände werden nun geprüft.

In diesem Jahr steht die Beauftragung eines Erschließungsträgers an, der die Umsetzung und Erschließung des gesamten Plangebiets übernehmen soll. Hierfür ist eine beschränkte Ausschreibung erforderlich. Auch ein zwei-phasiges Investoren- und Architektenauswahlverfahren soll zeitnah durchgeführt werden. Dafür wird ein Kriterienkatalog erarbeitet, den der Gemeinderat nach den Sommerferien beschließen wird. Wenn die Investoren feststehen, können Gespräche bezüglich des Wohnungskaufs geführt werden. Optimistisch gedacht, könnte Baubeginn für die Wohnbebauung im Sommer 2020 erfolgen.

Weiterer Zeitplan

Vorausgesetzt, dass jetzt nichts mehr den Ablauf stört und alles reibungslos verläuft, ist folgender Zeitplan vorgesehen:  

  • Veröffentlichung Auslobungstext: Ende September 2017
  • Teilnahmewettbewerb, Auswahlgremium, Ergebnisse Gemeinderat: Dezember 2017
  • Realisierungswettbewerb: Abgabe bis Ende März 2018
  • Preisgericht: Mitte Mai 2018
  • Beschluss Investoren Grundstücksvergabe: Juli 2018
  • Baubeginn öffentliche Gebäude: Winter 2018
  • Baubeginn Wohnungsbau: Sommer 2020

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