Logo Stadt Rheinstetten

Neue Verordnung bringt erste Lockerungen

| Corona


Kleinere und mittlere Läden dürfen wieder öffnen/ Stufenweise Schulöffnung ab 4. Mai/ Rathäuser und Bibliothek bereiten erweiterten Betrieb vor

Mit Änderungsverordnung vom 17.04.2020 hat das Land Baden-Württemberg vorsichtige Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Ab heute, 20. April, dürfen wieder alle kleineren und mittleren Ladengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² öffnen. „Für Rheinstetten bedeutet das erfreulicherweise, dass unser Einzelhandel praktisch vollständig wieder öffnen darf. Wir hoffen, dass viele Einwohner nun ihre aufgeschobenen Einkäufe schrittweise nachholen und so dazu beitragen, dass der lokale Handel gut aus der Krise kommt.“, sagt Oberbürgermeister Sebastian Schrempp.

Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen auch die schon bisher geöffneten Geschäfte offen bleiben (also z.B. Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Post usw.) sowie jetzt zusätzlich der KFZ- und Fahrradhandel und Buchhandlungen. Alle geöffneten Geschäfte müssen Hygienevorgaben und Abstandsregelungen beachten und umsetzen.

Die Gastronomiebetriebe müssen bis auf weiteres leider noch geschlossen bleiben. Erlaubt bleibt ein Abhol- und Lieferservice. Die städtische Wirtschaftsförderung hat unter rheinstetten.de/corona in der Rubrik „Lokale Gastronomie“ eine Zusammenstellung der Angebote veröffentlicht und hofft, dass diese rege in Anspruch genommen werden. Der Außer-Haus-Verkauf ist seit 20.04.2020 auch für Cafés und Eisdielen erlaubt – selbstverständlich nur unter Beachtung aller Hygiene- und Abstandsgebote.

Orientiert am vorrangigen Ziel des Gesundheitsschutzes lässt die Öffnung von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen noch etwas auf sich warten. Das Kultusministerium hat angekündigt, dass die stufenweise Öffnung der Schulen am 04. Mai 2020 mit den Schülerinnen und Schülern beginnt, für die in diesem oder im nächsten Jahr Abschlussprüfungen anstehen sowie mit den Abschlussklassen beruflicher Schulen. Ein Konzept zur stufenweisen weiteren Öffnung soll folgen. Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und soll voraussichtlich ab 27. April erweitert werden. Die Stadt wird weitere Informationen bereitstellen, sobald das vom Kultusministerium angekündigte Konzept vorliegt. „Wir sind uns bewusst, dass dies für viele Eltern sehr schwierige Zeiten sind“, meint OB Schrempp, „aber wir vertrauen darauf, dass das Land fortlaufend prüfen wird, ob und in welchem Umfang der weitere Schulbetrieb und die Kinderbetreuung wieder aufgenommen werden können."

Die Rathäuser sind für den allgemeinen Publikumsverkehr derzeit noch geschlossen. Das Bürgerbüro hat aber bereits einen Basisbetrieb aufgenommen. Momentan werden in den Dienststellen Maßnahmen zum Infektionsschutz umgesetzt (z.B. Markierungen, Trennvorrichtungen usw.), danach wird dort der reguläre Publikumsverkehr schrittweise wieder aufgenommen. Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter momentan zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch oder elektronisch für alle Anliegen erreichbar. Auch die Stadtbibliothek bereitet die Wiederaufnahme des Bibliotheksbetriebs vor. Sie bietet zudem die Möglichkeit, über die „Onleihe“ Medien digital auszuleihen. Weitere Informationen zum kostenlosen digitalen Bibliotheksausweis erhalten Sie hier: https://www.rheinstetten.de/de/nachrichten/kostenloser-digitaler-bibliotheksausweis

Weitere Informationen rund um Corona erhalten Sie unter rheinstetten.de/corona


Zurück