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Neue Fahrradstraßen in Forchheim und Mörsch


Unser Ziel: Förderung des Radverkehrs

Fahrradstraßen in Rheinstetten

In Rheinstetten werden im Herbst neue Straßenabschnitte als Fahrradstraße ausgewiesen. Der Arbeitskreis Radverkehr, der sich aus Vertretern der Stadtverwaltung, des Gemeinderates, des Jugendgemeinderates, Radfahrvereinen und -organisationen sowie der Lokalen Agenda 21 zusammensetzt, erarbeitete weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.

Neue Maßnahmen sind:

In Mörsch die Strecke Jakob-, Sonnen- und Fränznickstraße. In Forchheim die Strecke Am Bitterberg, Wilhelm-Danner-Straße, Gottesauer Straße, Adlerstraße bis zur Hauptstraße.

Was ist eine Fahrradstraße?

Radfahrerinnen und Radfahrer erleben in Fahrradstraßen, dass sie dort einen klaren Vorrang haben. Die Fahrbahn ist in erster Linie zum Radeln da. Kraftfahrzeuge sind nur ausnahmsweise zugelassen: Sie sind verpflichtet, besonders rücksichtsvoll zu fahren. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass auch die Unfälle in den umgewandelten Straßen zurückgegangen sind.

Das bleibt gleich

  • Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit.
  • Kraftfahrzeuge dürfen die Straße weiterhin befahren.
  • Parkplätze bleiben erhalten.
  • Die Regeln für die Vorfahrt gelten wie bisher: Sofern nicht anders beschildert, gilt „Rechts vor Links“, egal ob man mit dem Fahrrad oder dem Kraftfahrzeug unterwegs ist.
  • Gehwege sind den Fußgängern vorbehalten.

Das ändert sich

  • Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren, sogar in Gruppen – wie zum Beispiel Kinder auf dem Weg zur Schule.
  • Das Tempo bestimmen die Radfahrer: Autofahrer müssen auf den Radverkehr besonders Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit weiter verringern.

Die Verkehrszeichen

Verkehrszeichen in Fahrradstraßen: Beginn der Fahrradstraße, Kraftfahrzeuge frei, Ende der Fahrradstraße

Bei einer Fahrradstraße bekommt die gesamte Fahrbahn die Funktion eines Radweges. Der Radverkehr hat Vorrang, Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist erlaubt. Eine Fahrradstraße erkennt man an den nebenstehenden Verkehrszeichen.

Auf Fahrradstraßen gilt generell Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit – für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, sofern sie durch das Zusatzschild freigegeben sind.


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