In Rheinstetten werden im Herbst neue Straßenabschnitte als Fahrradstraße ausgewiesen. Der Arbeitskreis Radverkehr, der sich aus Vertretern der Stadtverwaltung, des Gemeinderates, des Jugendgemeinderates, Radfahrvereinen und -organisationen sowie der Lokalen Agenda 21 zusammensetzt, erarbeitete weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
In Mörsch die Strecke Jakob-, Sonnen- und Fränznickstraße. In Forchheim die Strecke Am Bitterberg, Wilhelm-Danner-Straße, Gottesauer Straße, Adlerstraße bis zur Hauptstraße.
Radfahrerinnen und Radfahrer erleben in Fahrradstraßen, dass sie dort einen klaren Vorrang haben. Die Fahrbahn ist in erster Linie zum Radeln da. Kraftfahrzeuge sind nur ausnahmsweise zugelassen: Sie sind verpflichtet, besonders rücksichtsvoll zu fahren. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass auch die Unfälle in den umgewandelten Straßen zurückgegangen sind.
Bei einer Fahrradstraße bekommt die gesamte Fahrbahn die Funktion eines Radweges. Der Radverkehr hat Vorrang, Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist erlaubt. Eine Fahrradstraße erkennt man an den nebenstehenden Verkehrszeichen.
Auf Fahrradstraßen gilt generell Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit – für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, sofern sie durch das Zusatzschild freigegeben sind.