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Naturnahe Gestaltung oder Schottergärten


Flyer des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg zum Thema Schottergärten

Schottergärten - Warum nicht?

Diese Frage von Gartenbesitzern und Bauwilligen beantwortet der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) mit dem neuen, kompakten Info-Flyer „Versteinerte Gärten: Wie Schottergärten Pflanzen, Tieren und dem Kleinklima schaden“. Das Faltblatt ist beim LNV zu beziehen sowie online als PDF unter www.lnv-bw.de/schottergaerten abrufbar. Dass der LNV wie viele andere Naturschützer Schottergärten ablehnt, ist keine Frage des Geschmacks, sondern gut begründet.

Schottergärten rauben Tieren und Pflanzen ihren Lebensraum und stören in vielen Fällen auch den Wasserhaushalt. Sie wärmen sich bei Sonnenschein vor allem im Sommer enorm auf und halten diese Wärme auch über Nacht. Es fehlen meist Pflanzen, die sich durch Verdunstung und Schattenwurf positiv auf die Umgebung auswirken. Angesichts der Klimaerwärmung ist dies insbesondere auch in unseren Städten ein unerwünschter Effekt, der die Überhitzung der Städte fördert und den Kaltluftaustausch behindert.

Was ist ein Schottergarten?

Ein Schottergarten ist eine Gartenfläche, die großflächig mit Steinmaterial bedeckt ist, häufig mit gebrochenen Steinen mit scharfen Kanten und ohne Rundungen (Schotter); für den gleichen Stil können aber auch Geröll, Kies oder Splitt verwendet werden. Steine sind das hauptsächliche Gestaltungsmittel – Pflanzen kommen nicht oder nur in geringer Zahl vor und sind dann oft durch strengen Formschnitt künstlich gestaltet. Häufig werden dabei nichtheimische Arten wie Thuja, Kirschlorbeer oder Pampasgras verwendet, die kaum ökologischen Nutzen aufweisen.

Für die Anlage eines Schottergartens wird der Boden bis zu einem halben Meter Tiefe abgetragen und durch ein entsprechendes Volumen an Gestein ersetzt. Damit Schottergärten nicht schnell mit unerwünschten Pflanzen zuwachsen, wird über dem Boden ein Vlies verlegt, das Pflanzenaufwuchs verhindert; in einigen Fällen werden auch Folien oder Beton verwendet, wodurch die Fläche dann als versiegelt gelten kann.

Nicht verwechseln sollte man Schottergärten mit echten Steingärten, welche mit Boden/Erde verbunden sind, natürliche Felslebensräume nachbilden und Lebensraum für Wildpflanzen, Eidechsen, Insekten und Spinnen bieten können. Besonders Frühlingsfingerkraut, Edelgamander, Mauerpfeffer und Hauhechel ziehen Wildbienen an.

Sind Schottergärten pflegeleichter als grüne Vorgärten?

Nur kurzfristig. Auf dem Schotter bzw. in den Zwischenräumen oder der Folie unter dem Schotter sammeln sich Laub und Staub. Auf diesem Nährboden können durch Vögel oder Wind verbreitete Samen keimen, und nach wenigen Jahren wächst auch in Schottergärten das Unkraut. Die Pflege ist dann sehr aufwändig – außer man geht mit Gift gegen die Pflanzen vor!

Rechtliche Einschätzung

Schottergärten sind illegal und laufen den Zielsetzungen des Naturschutzes, des Bodenschutzes und der Stadtgestaltung zuwider. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) schreibt im § 9 vor: „Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden[...]. Schotterwüsten erfüllen diese Vorgabe nicht. Grünflächen müssen „grün“ im Sinne einer Bepflanzung sein.

In der Praxis wird dieses Gebot offensichtlich vielfach ignoriert. Daher stellt nun § 21a des neuen Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg, das am 31. Juli 2020 in Kraft getreten ist, ergänzend zur LBO klar, dass Schotterungen in privaten Gärten grundsätzlich unzulässig sind. Darin heißt es: „Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.“

Die Stadtverwaltung Rheinstetten prüft derzeit einen regulatorischen Eingriff in die neuen Bebauungspläne und in den Bestandsbebauungsplänen. Dies wäre zwar nicht erforderlich für die Umsetzung des Verbots von Schottergärten, schafft jedoch mehr Transparenz für Grundstückseigentümer und künftige Bauherren. Aktuell gibt es eine Anfrage über die Definition von Schottergärten und weiterer Detailanfragen an die Landesregierung. Über das Ergebnis informieren wir Sie an dieser Stelle.

Bunte Vielfalt statt grauer Wüste

Ein grüner (Vor)Garten bietet viele Vorteile:

  • Gutes Klima: Pflanzen kühlen die Luft im Sommer ab.
  • Gute Luftqualität: Pflanzen reinigen die Luft von Feinstaub und produzieren Sauerstoff.

  • Rückzugsort für Tiere: Ein blühender Garten bietet für Insekten, wie Schmetterlinge und Bienen, wichtige Nahrung und Lebensraum.
  • Bessere Lebensqualität: Bunte Farben und herrlicher Duft sorgen für ein angenehmes Wohnumfeld. Ein bunter Garten wird mit den Jahren noch schöner.

Schon mit wenig Aufwand kann auch Ihr Vorgarten zum Hingucker werden.

Weitere Informationen für einen schönen Vorgarten liefert auch die Broschüre „Aktuell: Gut zu wissen – Nachhaltig gärtnern und Arten schützen“ auf www.nachhaltigkeitsstrategie.de unter Publikationen.

Tote Schottergärten (Bild links, Stefan Frey/LNV) zeichnen sich meist durch sehr grobe Materialstruktur, vor allem aber durch das weitgehende bis völlige Fehlen einer Bepflanzung aus, die Lebensraum und Nahrungsangebot für Insekten, Vögel etc. bieten. Nichtheimische Arten wie z.B. Thuja oder Pampasgras weisen dabei kaum ökologischen Nutzen auf.

Bei der rechts abgebildeten, städtischen Staudenpflanzfläche beim Technischen Rathaus handelt es sich nicht um einen Schottergarten. Hier wird lediglich oberflächlich eine mineralische Mulchschicht aufgebracht (Schotter oder auch Kies), um den Pflegebedarf zu reduzieren (Verminderung des "Unkraut"aufkommens sowie der Verdunstung). Entscheidend für die Tiere ist nicht diese Mulchschicht, sondern die vielfältigen Pflanzen, die dort wachsen und ein reiches Blütenangebot bieten.


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