Logo Stadt Rheinstetten

Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis Karlsruhe/ tagsüber keine Ausgangsbeschränkungen mehr

| Corona


Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem am 08.02.2021 bekannt gegebenen Beschluss (Az. 1 S 321/21) dem Eilantrag einer Bürgerin gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nach der Corona-Verordnung der Landesregierung stattgegeben. Die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die landesweite nächtliche Ausgangbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr regelte, ist mit Wirkung ab dem 11. Februar, 5 Uhr außer Vollzug gesetzt worden. Das Pandemiegeschehen stelle sich im Vergleich zu Mitte Dezember und auch im Vergleich zu dem Stand im Januar bei insgesamt fallenden Zahlen als regional erheblich differenzierter dar.

Das Land hat mit Wirkung vom 11.02.2021 die bisher tagsüber (5 bis 20 Uhr) geltenden Ausgangsbeschränkungen komplett aufgehoben. Die Kommunen wurden allerdings vom Land angewiesen, regionale nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge im jeweiligen Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist. Dies ist über einen Erlass des Sozialministeriums geregelt.

Eine solche Allgemeinverfügung für den Landkreis Karlsruhe hat das Landratsamt am 11.02.2021 erlassen. Hier zur Allgemeinverfügung als PDF-Dokument.

Die 7-Tages-Inzidenz liegt im Landkreis mit 67 deutlich über der Landesinzidenz von 55,9 und ist in den letzten Tagen sogar wieder gestiegen. Die Infektionslage ist auch diffus, weil es mit Ausnahme eines aktuellen COVID-19-Ausbruches in einem Pflegeheim im Landkreis keine Infektionscluster oder bestimmbare Infektionsquellen gibt, sondern die Quelle bei jeder vierten Infektion unbekannt ist. Gleichzeitig ist die Zahl der mutierten hoch infektiösen Viren bereits auf 100 Fälle angestiegen. „Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen, wie sie das Land fordert“, so Landrat Dr. Schnaudigel. In Kraft treten wird sie bereits mit Beginn des 12. Februar und bis 7. März gelten. Ähnlich der bisherigen landesweiten Regelung ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in den Nachtstunden nur bei bestimmten triftigen Gründen gestattet. Die Sperr-Zeit wird aber verkürzt und gilt nun von 21.00 Uhr (statt bisher 20.00 Uhr) bis 5.00 Uhr des Folgetags.

Sollte die 50er-Inzidenz drei Tage in Folge unterschritten werden, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben.

Die geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben – unabhängig von der Ausgangsbeschränkung – landesweit in Kraft. Somit sind Kontakte weiterhin auf den eigenen Haushalt plus maximal eine weitere Person zu beschränken. Eine konsequente Kontaktreduzierung sollte helfen, die 7-Tage-Inzidenz von 50 auch im Landkreis Karlsruhe hoffentlich bald zu unterschreiten.


Zurück