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Millionen für die neue Ortsmitte von Mörsch

| Aus dem Gemeinderat


Spätestens 2030 soll alles fertig sein: Mehr Wohnraum, mehr Grün und eine bessere Verkehrssituation

Rappenwörthstraße Rheinstetten
Handlungsbedarf in Mörsch: Die Rappenwörthstraße ist Teil des Sanierungsgebietes. Die Albert-Schweitzer-Schule kann später noch ins Sanierungsgebiet aufgenommen werden. Foto: Ulrich Krawutschke

Manuela Bader von der LBBW Kommunalentwicklung GmbH erläuterte die Grundzüge des Sanierungsprojekts, das laut Bewilligungsbescheid vom 7. April 2020 bei einem Förderrahmen von zunächst rund 4,8 Millionen Euro mit einer Finanzhilfe von rund 2,9 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ rechnen kann. Beantragt ist ein Förderrahmen von 8,7 Millionen Euro mit Finanzhilfe von 5,2 Millionen Euro. Sobald die bereits bewilligten Gelder abgerufen sind, können Aufstockungsanträge gestellt werden. Die Bewilligung zur Umsetzung der Sanierung gilt bis 30. April 2029, der Ausschuss hat sich für einen Abschluss der Sanierung bis spätestens 31. Dezember 2030 ausgesprochen.

Ziele der Sanierung sind, so Bader, nach einer vorbereitenden Untersuchung (VU) im Jahr 2019 unter anderem eine Aufwertung der Gebäudesubstanz, die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, eine Aufwertung des öffentlichen Raumes und der kommunalen Infrastruktur sowie der Verkehrsinfrastruktur und Verbesserung der Ökologie, beispielsweise durch Grünflächen. Entscheidend für den Aufwand ist die Wahl des Sanierungsverfahrens, bei der die Stadt kein freies Ermessen hat: vereinfachtes oder umfassendes Verfahren, abhängig von der konkreten Situation im Sanierungsgebiet. Beim umfassenden Verfahren spielen Faktoren wie Bodenwertsteigerungen, mögliche Grundstücksspekulationen oder starke Strukturveränderungen eine wesentliche Rolle. Da eine Bodenwertsteigerung von elf Euro pro Quadratmeter nach der VU nur für zwei Grundstücke zutreffe (da soll es eine Abschöpfung geben) und die anderen Faktoren alle nicht relevant sind, kann in Mörsch nach Absprache mit dem Regierungspräsidium das vereinfachte Verfahren angewandt werden, informierte Bader. Bei dem sind unter anderem Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen nicht limitiert, Kaufverträge können nicht untersagt werden – es gibt also keine Preiskontrolle durch die Stadt und es gibt keine Abschöpfung erhöhter Bodenwerte. Stattdessen werden ganz normal Erschließungsbeiträge erhoben.

Allerdings kommt Paragraf 144 Baugesetzbuch mit umfassender Genehmigungspflicht zum Tragen, der insbesondere den Schutz der Sanierungsziele sicherstellen soll. Die Anwendung empfiehlt der Ausschuss einstimmig. Für die betroffenen Bürger sind laut Bader nach Absprache mit der Stadt höhere steuerliche Abschreibungen sowie KfW-Fördermittel möglich. Auf Frage von Manfred Rihm (ULR) zur nicht im Gebiet befindlichen Albert-Schweitzer-Schule erklärte Bader, die Abgrenzung des Gebietes und die Fördermöglichkeiten seien variierbar. (m.f.G.d.BNN)


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