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Medienausstattung in Schulen

| Schulentwicklung


Medienausstattung in Schulen

Rheinstettener Familien profitieren von einer kostengünstigen Lösung mit wenig bürokratischem Aufwand.

In den vergangenen Wochen wurden unter anderem in der Informationsveranstaltung zur Ganztagsgrundschule sowie Teilen der Kommunalpolitik die Themen „Betreuungsangebote in den Ferien“, „Mensa in der Schwarzwaldschule“ und „Medienausstattung Grundschulen“ diskutiert. In einer dreiteiligen Serie informiert die Verwaltung an dieser Stelle über Fakten und Hintergründe.

Beitrag 01: Betreuungsangebote in den Ferien
Beitrag 02: Mensa in der Schwarzwaldschule
Beitrag 03 (dieser Beitrag): Medienausstattung der Schulen

 

Medienausstattung - Was genau verbirgt sich dahinter?

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das Leben und Arbeiten der Menschen zusehends. Schulen als zentrale Orte der Bildung sollen jungen Menschen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, damit sie sich in der Lebens- und Arbeitswelt von heute und morgen sicher bewegen können. Die Leitperspektive Medienbildung wurde deshalb erstmals im Jahr 2016 in den Bildungs- und Lehrplänen verankert.

Die Technik muss der Pädagogik folgen – dieser Grundsatz gilt für die methodisch-didaktische Umsetzung der Medienbildung in den Schulen. Voraussetzung für gelingende Medienbildung sind qualifizierte Lehrkräfte, ein pädagogisches Konzept und daraus resultierendes Unterrichtskonzept zum Einsatz multimedialer Technik im Unterricht.

 

Wie wird das umgesetzt?

Im Unterricht soll multimediale Technik, z.B. Digitalkameras, Tablets usw., zum Einsatz kommen. Kultusministerium und kommunale Landesverbände haben dazu Multimediaempfehlungen (MME) erarbeitet. Diese dienen als Richtschnur für die Entwicklung des jeweils schulspezifischen Medienkonzepts, das die Schule individuell erstellt und mit dem Schulträger abstimmt. Das Medienkonzept bildet die multimediale, technische Ausstattung der Schule, den Einsatz dieser Technik im Unterricht und die Einbindung in das jeweilige pädagogische Konzept der Schule ab. Es ist die Grundlage für die Medienausstattung der Schule.
Wichtig: Das Medienkonzept ist unabdingbare Voraussetzung für eine Förderung durch Land und Bund. Es sichert somit den Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“ nachhaltig ab und verhindert Fehlinvestitionen.

 

Welche Schulen betrifft das?

Alle allgemeinbildenden Schulen – auch die Grundschulen. Ebenso berufliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft.

 

Was kostet die Medienbildung an Schulen?

Die Umsetzung der Multimediaempfehlungen in Baden-Württemberg kostet rd. 1,8 Mrd. Euro.

 

Wer trägt diese Kosten?

Grundsätzlich die Schulträger, also i.d.R. die Städte und Gemeinden. Der Bund will sich mit insgesamt rd. 5,5 Mrd. – davon entfallen 650 Mio. auf Baden-Württemberg - an den Kosten beteiligen. Damit dies überhaupt möglich ist, wurde eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht. Auch das Land will sich beteiligen und steuert nach heutigem Kenntnisstand 150 Mio. bei. Momentan stockt dieser politische Prozess noch, da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat - die Länder fürchten zu starke Eingriffe des Bundes in ihre Bildungshoheit. Die kommunalen Spitzenverbände haben angekündigt, gegenüber Bund und Ländern darauf zu drängen, dass der seit langem angekündigte und bildungspolitisch notwendige Digitalpakt trotzdem rasch zustande kommt.

 

Was ist jetzt zu tun?

Zweifellos müssen die Schulen zeitnah ihre Medienkonzepte erstellen und diese mit dem Schulträger abstimmen. Sie sind Voraussetzung dafür, überhaupt eine Förderung zu erhalten. Die Höhe der Förderung beschränkt sich Stand heute auf die genannten Beträge. Zügig, sobald die Förderrichtlinien bekannt sind, sollten deshalb Anträge auf Förderung gestellt werden - denn: Sind die Fördertöpfe ausgeschöpft, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Ob Bund und/oder Land danach weitere Förderprogramme auflegen, ist nicht absehbar.


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