Mit den steigenden Temperaturen erwacht auch die Natur wieder zu neuem Leben. Fledermäuse beenden ihre Winterruhe und auch die Insektenwelt wird von Woche zu Woche vielfältiger. Viele unserer Insekten sind nachtaktiv – so zählen bei den Schmetterlingen über 90 % bzw. über 3.300 Arten zu den Nachtfaltern. Alle Nachttiere haben sich über Jahrmillionen an die Dunkelheit angepasst und können durch künstliches Licht massiv gestört, an der Fortpflanzung gehindert oder bei schlecht konstruierten Leuchten sogar direkt getötet werden.
Aus guten Gründen zum Schutz unserer Natur regelt deshalb das Naturschutzgesetz:
„Es ist im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten, die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.“
Dieses Beleuchtungsverbot gilt damit für fast alle Gebäude, egal ob privat oder öffentlich.
Jedoch sollten nicht nur Fassadenbeleuchtungen, sondern sämtliche Beleuchtungen rund um Haus und Garten kritisch hinterfragt werden. Muss es wirklich an so vielen Stellen so lange so hell sein?
Einige Tipps für einen bewussten Umgang mit Licht:
Nach dem Motto „Weniger ist mehr“ gilt als einfachste Regel:
„Das umweltverträglichste Licht ist das, welches gar nicht erst an ist.“
Stadt Rheinstetten – Fachbereich Umwelt und Grünflächen