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Landkreis übernimmt Aufgaben der Ausländerbehörde ab dem 1. Februar 2024

| Aus dem Gemeinderat


Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Rheinstetten und des Kreistags des Landkreises Karlsruhe sollen die Aufgaben der Ausländerbehörde Rheinstetten auf den Landkreis Karlsruhe übergehen. Ab dem 1. Februar 2024, zunächst in der Form einer gemeinsamen Ausländerbehörde, wird das Landratsamt Karlsruhe die Sachbearbeitung im Asyl- und Ausländerrecht für die Einwohnerinnen und Einwohner aus Rheinstetten übernehmen.

Das bedeutet, dass ausländerrechtliche Angelegenheiten ab dem Monatswechsel nicht mehr bei der Ausländerbehörde Rheinstetten bearbeitet werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht mehr möglich. Die elektronische Terminvergabe wird abgeschaltet. Aufenthaltstitel, die bereits bestellt sind, werden allerdings noch nach vorheriger Terminabstimmung hier ausgegeben. Die betroffenen Personen werden von der Stadtverwaltung kontaktiert.

Anträge auf Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen und auf alle anderen ausländerrechtlichen Dienstleistungen (z.B. Verpflichtungserklärungen) richten Sie bitte künftig an das

Landratsamt Karlsruhe
Amt für Ordnung und Recht
Ausländerabteilung - Abt. 40.2
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

oder per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen auch beim Landratsamt ohne Termin nicht möglich sind.

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt per E-Mail gerne zur Verfügung.

Ihre Stadtverwaltung


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