Logo Stadt Rheinstetten

Landesregierung hat entschieden: Kitas und Grundschulen bleiben vorerst geschlossen – weiterhin Notbetreuung

| Corona


Die Landesregierung hat am 14.01.2021 entschieden, dass aufgrund der Pandemielage die Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und die Grundschulen auch in den nächsten Wochen geschlossen bleiben. Die aktuellen Maßnahmen bleiben in Kraft. Das bedeutet, dass wie bisher eine Notbetreuung angeboten wird. Auch der Fernunterricht wird fortgeführt. Für Abschlussklassen gilt weiterhin, dass mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden kann, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.

Nachdem die unternommenen Maßnahmen im Rahmen des allgemeinen Lockdowns bisher noch nicht dazu geführt haben, dass die Anzahl der Neuinfektionen deutlich zurückgeht, bleiben entsprechend der im ganzen Land geltenden Regelung auch in Rheinstetten die Schulen, die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege zunächst bis einschließlich 31. Januar 2021 grundsätzlich geschlossen.

Diese Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die Notbetreuung ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, das heißt eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Für die Kinder, die zwingend auf eine solche angewiesen sind, wird dazu in den jeweiligen Einrichtungen weiterhin Notbetreuung angeboten. Die Notbetreuungszeiten richten sich nach den jeweils gebuchten Modellen.

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, dadurch an der Betreuung tatsächlich gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Eingeschlossen sind ebenfalls Erziehungsberechtigte, die ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben.

Die Antragstellung erfolgt per E-Mail. Es ist für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass

  • die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und
  • sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.

Für die Organisation der Notbetreuung der städtischen Einrichtungen (Kinderhaus Sonnenschein, Kindergarten Sterntaler, Kindergarten Kunterbunt, Grundschulförderklasse, Kernzeitbetreuung und Schülerhort) setzen Sie sich bitte mit dem Sachgebiet Bildung und Familie telefonisch unter 07242/9514-160, 07242/9514-161, 07242/9514-163 oder auch per E-Mail in Verbindung.

Für die anderen Kindergärten, nehmen Sie bitte mit der jeweiligen Einrichtungsleitung direkt Kontakt auf. Für die Beantragung der Notbetreuung der 1. bis 7. Klasse in den Schulen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule.

Es gilt weiterhin der dringende Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Die Stadtverwaltung dankt allen Eltern für ihr Verständnis und ist sich hierbei stets bewusst, dass die derzeitige Situation den Familien sehr viel abverlangt.


Zurück