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Land Baden-Württemberg und Bund fördern Sanierung in Mörsch


Förderung:

Mit der Aufnahme des städtebaulichen Erneuerungsgebiets „Stadtmitte Mörsch“ in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) kann die Stadt Rheinstetten bis April 2029 mit Zuschüssen in Höhe von 60 Prozent die Stadtmitte in Mörsch attraktiver gestalten. Insgesamt wurde eine Finanzhilfe von 2.900.000 Euro bewilligt. Neben kommunalen Maßnahmen wie Straßen- und Platzgestaltungen sowie Modernisierung und Neubau von gemeindeeigenen Gebäuden (z.B. Neubau Bürger- und Kulturhaus) können auch private Eigentümer ihre Gebäude modernisieren und von attraktiven Steuervorteilen profitieren.

Das Sanierungsgebiet:

Plan des Sanierungsgebiets Mörsch

Nach erfolgreicher Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen, welcher der Gemeinderat am 23.07.2019 beschlossen hat, konnte die Stadt das Sanierungsgebiet nun förmlich festlegen und hat am 28.07.2020 eine Sanierungssatzung beschlossen (§ 142 Abs. 3 BauGB). Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt und ist bis 31.12.2030 befristet. Folgende Sanierungsziele sollen in den nächsten Jahren verfolgt und umgesetzt werden:

  • Aufwertung der Gebäudesubstanz: Modernisierungen, Umnutzungen
  • Schaffung von Wohnraum: Abbruch & Neubau, Ausbau, Umbau
  • Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Raums: Neugestaltung Straßenraum, Neue Stadtmitte, Freiflächen
  • Verbesserung der kommunalen Infrastruktur
  • Verkehrsinfrastruktur: Neugestaltung Erschließungsstraßen, Stellplätze, Lärmschutz, uvm.
  • Ökologische Maßnahmen: Grünflächen, straßenbegleitendes Grün, uvm.

Auswirkungen für Eigentümer:

Auch Eigentümer im Sanierungsgebiet können bei der Realisierung der Sanierungsziele mitwirken und von Steuervorteilen profitieren. Sofern Gebäudeeigentümer ihr Gebäude umfassend modernisieren, können sie vor der Modernisierung eine Vereinbarung mit der Stadt abschließen und nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme eine Steuerbescheinigung von der Stadt erhalten (§ 7h bzw. § 10f EStG – Abschreibungen bis zu 100% der bescheinigungsfähigen Sanierungskosten über mehrere Jahre möglich). Die Stadt Rheinstetten freut sich sehr auf eine rege Beteiligung von interessierten Eigentümern und hofft auf viele spannende Projekte. Kommen Sie gerne frühzeitig auf die Verwaltung zu und vereinbaren Sie einen Informationstermin. Ihre Anfragen können Sie per E-Mail stellen. Von dort erhalten Sie nähere Informationen.

Durch den Satzungsbeschluss im Juli 2020 werden nun Sanierungsvermerke in allen Grundbüchern der Grundstücke eingetragen, die im Sanierungsgebiet liegen.  Der Vermerk im Grundbuch verweist darauf, dass eine Sanierung durchgeführt wird und ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 143 Abs. 2 BauGB). Dieser Sanierungsvermerk wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung wieder gelöscht.


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