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Land Baden-Württemberg und Bund fördern Sanierung in Forchheim

| Bekanntgaben


Förderung:

Mit der Aufnahme des städtebaulichen Erneuerungsgebiets „Stadtmitte Forchheim“ in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) kann die Stadt Rheinstetten bis April 2030 mit Zuschüssen in Höhe von 60 Prozent die Stadtmitte in Forchheim attraktiver gestalten. Insgesamt wurde eine Finanzhilfe von 1.200.000 Euro bewilligt. Neben kommunalen Maßnahmen wie Straßen- und Platzgestaltungen sowie Modernisierung von gemeindeeigenen Gebäuden (z.B. Modernisierung Ufgauhalle) können auch private Eigentümer ihre Gebäude modernisieren und von attraktiven Steuervorteilen profitieren.

Das Sanierungsgebiet „Stadtmitte Forchheim“:

Nach erfolgreicher Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen, welcher der Gemeinderat am 29.09.2020 beschlossen hat, konnte die Stadt das Sanierungsgebiet nun förmlich festlegen und hat am 23.11.2021 eine Sanierungssatzung beschlossen (§ 142 Abs. 3 BauGB). Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt und ist bis 31.12.2031 befristet. Unter anderem sollen folgende Sanierungsziele in den nächsten Jahren verfolgt und umgesetzt werden:

Aufwertung der Gebäudesubstanz durch Modernisierungen, Umnutzungen und Schaffung von Wohnraum durch Abbruch & Neubau, Ausbau, Umbau
Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Raums durch Neugestaltung des Strassenraums und der Platzbereiche, Gestaltung Festplatz Forchheim
Modernisierung Ufgauhalle, Alte Schule und Kindergarten St. Elisabeth
Neuordnung der Verkehrsarten und Neugestaltung der Erschließungsstraßen mit dem Fokus der Verkehrssicherheit und -beruhigung, Neuordnung von Stellplätzen.

Auswirkungen für Eigentümer:

Auch Eigentümer im Sanierungsgebiet können bei der Realisierung der Sanierungsziele mitwirken und von Steuervorteilen profitieren. Sofern Gebäudeeigentümer ihr Gebäude umfassend modernisieren, können sie vor der Modernisierung eine Vereinbarung mit der Stadt abschließen und nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme eine Steuerbescheinigung von der Stadt erhalten (§7h bzw. § 10f EStG – erhöhte Abschreibungen der bescheinigungsfähigen Sanierungskosten über mehrere Jahre möglich). Die Stadt Rheinstetten freut sich sehr auf eine rege Beteiligung von interessierten Eigentümern und hofft auf viele spannende Projekte. Kommen Sie gerne frühzeitig auf die Verwaltung zu und vereinbaren Sie einen Informationstermin. Ihre Anfragen können Sie schriftlich an stadtplanung@rheinstetten.de oder telefonisch 07242 / 9514-612 richten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Durch den Satzungsbeschluss im November 2021 werden nun Sanierungsvermerke in allen Grundbüchern der Grundstücke eingetragen, die im Sanierungsgebiet liegen. Der Vermerk im Grundbuch verweist darauf, dass eine Sanierung durchgeführt wird und ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 143 Abs. 2 BauGB). Dieser Sanierungsvermerk wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung wieder gelöscht.

Bürgerinformationsveranstaltung über die Sanierungsgebiete „Stadtmitte Mörsch“ und „Stadtmitte Forchheim“:

Um Sie auch persönlich über die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen umfassend zu informieren, wird hierzu am Donnerstag, 10. Februar 2022 um 18:30 Uhr, in der Aula Schulzentrum, Am Tummelplatz 8-10, Rheinstetten eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden. In der Informationsveranstaltung wird über die Ziele, über die Möglichkeiten, über die Abwicklung des Verfahrens und über die Steuervorteile für private Modernisierungsmaßnahmen umfassend informiert. Zu dieser Veranstaltung sind alle interessierte Bürgerinnen und Bürger von Rheinstetten herzlich eingeladen.

Aufgrund der aktuellen Pandemielage kann es dazu kommen, dass die Bürgerinformationsveranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Hierüber werden Sie rechtzeitig informiert.

Informieren Sie sich, beteiligen Sie sich, bringen Sie Vorschläge und Anregungen ein – dann werden die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Rheinstetten ein voller Erfolg. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.


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