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Kriterien zur Bauplatzvergabe festgelegt

| Aus dem Gemeinderat


Bereits im September 2021 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Warteliste für Bauplätze durch Vergabekriterien mit Punkten zu ersetzen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung am 22.03.2022 wurden nun letzte Änderungen im Kriterienkatalog diskutiert und einstimmig beschlossen.

Als Kriterien für die Punktevergabe sind maßgeblich:

  • minderjährige Kinder im Haushalt,
  • junge Paare, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Mehrgenerationen
  • Behinderung ab 50 %
  • Pflegebedarf je nach Pflegegrad
  • Eigener Haus- und Grundbesitz
  • Hauptwohnsitz
  • Erwerbstätigkeit in Rheinstetten
  • Ehrenamtliches Engagement

Bei Punktegleichheit entscheiden die größere Anzahl an haushaltsangehörigen minderjährigen Kindern, danach das nicht vorhandene Wohneigentum und falls immer noch Gleichstand besteht, das Los.

Dies berichtet die BNN darüber; gegebenenfalls ist zum Lesen des gesamten Artikels ein Abo erforderlich: https://bnn.de/karlsruhe/rheinstetten/bauplatzvergabe-rheinstetten-kriterien-festlegung-kriterienkatalog


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