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Kreisrätinnen und Kreisräte zu Gast in Rheinstetten


Landrat kündigt bei Kreistagssitzung in der Keltenhalle Bewerbung für weitere Amtsperiode an

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel

"Ich würde Ihnen gerne heute das Angebot machen, unsere Zusammenarbeit auch über das nächste Jahr fortzusetzen und erkläre hiermit meine Bereitschaft, für eine weitere Amtszeit für das Amt des Landrats des Landkreises Karlsruhe zur Verfügung zu stehen. Die Arbeit mit Ihnen aber auch mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern macht mir weiterhin Freude. Dies gepaart mit der in den letzten Jahren gewonnenen Erfahrung ist vielleicht nicht die schlechteste Basis auch in diesen unruhigen Zeiten weiterhin Verantwortung für den Landkreis Karlsruhe zu tragen." Mit diesen Worten schloss Landrat Dr. Christoph Schnaudigel seine Rede zur Einbringung des Haushaltes 2023 in der Sitzung des Kreistages am 17. November in der Keltenhalle.

Der 59-Jährige ist seit 2007 Landrat des Landkreises Karlsruhe. Es wäre seine dritte Amtsperiode. Die aktuelle achtjährige Amtszeit endet mit Ablauf des 12. September 2023. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Wahl frühestens drei und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen, die öffentliche Ausschreibung der Stelle muss spätestens zwei Monate vor der Wahl stattfinden. Den genauen Wahltermin muss der Kreistag festlegen.

Preissteigerungen und zusätzliche Kosten für die Müllverbrennung erfordern eine Erhöhung

Steigende Kosten in allen Lebens- und Arbeitsbereichen treffen auch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe. Der Kreistag hat die Abfallgebühren für die Jahre 2023 und 2024 mehrheitlich beschlossen. Nachdem seit 2020 eine Erhöhung vermieden werden und vorhandene Überschüsse aus Vorjahren zum Ausgleich genutzt werden konnten, ist das in der aktuellen Wirtschaftslage für die Zukunft nicht mehr möglich. Der Anstieg der Kosten erfordert es, die Abfallgebühren sowie die Gebühren im Bereich der Kreiserddeponie an die neue Situation anzupassen. Um diese aber für zwei Jahre stabil zu halten, erfolgte die Kalkulation gleich für die Jahre 2023 und 2024. Die Landkreisverwaltung passt die Satzung des Abfallwirtschaftsbetriebes entsprechend an.

Gründe für die notwendige Gebührenerhöhung sind Preissteigerungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen, die Inflation sowie besonders die bevorstehende CO2-Abgabe auf Müllverbrennung. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit Biotonne entstehen künftig jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 27 Euro. Monatlich entspricht das knapp 57 Cent pro Person. Der Anstieg der Gebühren liegt mit rund 9,5 Prozent auf dem Niveau der erwarteten Inflation im Jahr 2023. Da die Gebühren im Jahr 2024 unverändert bleiben, liegt die prozentuale jährliche Steigerung mit knapp 4,7 Prozent unter der erwarteten Inflation.

Die Vergütungen in nahezu allen Leistungsverträgen für die Abfallwirtschaft des Landkreises sind mengenabhängig. Die Kennwerte wie Abfallmenge, Gefäßzahlen und Leerungen haben damit auch Einfluss auf die Kosten. In den meisten Fällen ist bei längeren Vertragslaufzeiten außerdem eine indexabhängige jährliche Preisanpassung vorgesehen, die entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung zu einem Kostenanstieg führen wird. Hinzu kommen als Parameter auch die Ergebnisse der aktuellen Ausschreibungen für die Entsorgung und den Transport der Sortierreste aus der Wertstofftonne sowie die mobile Schadstoffsammlung und die Einsammlung des Landkreisanteils an der Wertstofftonne ab 2023. Des Weiteren wurden bereits beschlossene gesetzliche Änderungen einkalkuliert. Dies betrifft vor allem die erwartete Umsatzsteuerpflicht von bisher umsatzsteuerbefreiten Leistungen.

Zusätzlich entschied das Gremium, die im Handel erwerbbaren, nach Bioabfallverordnung zertifizierten Beutel im Bringsystem zuzulassen und nach Verbrauch des Lagerbestandes künftig keine Bioabfallbeutel mehr gebührenfrei auf den Höfen auszugeben. „Diese Chance zur Reduktion der Kosten müssen wir mit Blick auf die Entwicklung der Gebührensätze nutzen“, sagt Carol Adam, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs. „Die große Akzeptanz der getrennten Bioabfallsammlung führt zu immer mehr Abfall in diesem Bereich und gleichzeitig weniger Restabfall in der entsprechenden Tonne. Das zeigt, dass die Bereitschaft der Einwohnerinnen und Einwohner andauert, durch eine sortenreine Abfalltrennung einen wertvollen Beitrag zum bewussten Umgang mit Ressourcen, ihrer Wiederverwertung und dem Umweltschutz in unserer Region zu leisten.“

In der Sitzung ging es außerdem um die Neugestaltung des Landratsamt-Areals und um die Finanzplanung für den Landkreis Karlsruhe für das Jahr 2023. Dazu hat Landrat Dr. Christoph Schnaudigel den Haushaltsentwurf der Verwaltung eingebracht. Mit einem Volumen von rund 600 Millionen Euro ist dieser so groß wie im Vorjahr. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Kreistag findet im Januar 2023 statt. Eine gute Nachricht setzt der Entwurf für die Kommunen: Die Kreisumlage bleibt mit einem Prozentsatz von 27,5 unverändert.


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