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Klare Regeln für Freigängerkatzen sollen Tierleid verhindern

| Aus dem Gemeinderat


Katze auf einer Mauer

Der Gemeinderat hat die Stadtverwaltung damit beauftragt, eine Katzenschutzverordnung unter Beachtung der geltenden Rahmenbedingungen auszuarbeiten.

Die Beweggründe hierfür sind eindeutig: Unkastrierte Freikatzen sorgen auf Dauer für eine unkontrollierbare Vermehrung der Tiere und können durch die fehlende Registrierung nicht eindeutig ihren Haltern zugeordnet werden. Dieses Fehlverhalten führt sowohl zu überfüllten Tierheimen als auch zu hohen Kosten für Tierschutzvereine und Kommunen - zunehmend auch in Rheinstetten. Durch die Registrierung können Halter einfacher identifiziert und ihre Tiere schnell und problemlos zurückgegeben werden.

Weitere Ziele sind die langfristige Reduktion der Katzenpopulation und die Vermeidung von Tierleid durch die Eingrenzung der Vermehrung. Denn eine zu große Katzenpopulation führt zu Konflikten um das Territorium und verursacht Stress bei den betroffenen Freigängern, was sich in aggressivem Verhalten gegenüber Menschen und anderen Tieren äußern kann. Aber auch der Schutz der europäischen Wildkatze steht im Vordergrund. Fachliche Einschätzungen gehen davon aus, dass Hybridisierung eine ernsthafte Bedrohung für die genetische Reinheit der Wildkatzen darstellen kann.

Über den Antrag, den Erlass einer Katzenschutzverordnung zu prüfen, wurde einstimmig entschieden. Liegen die Voraussetzungen vor und wird die Verordnung erlassen, müssen Freigängerkatzen in Zukunft kastriert, gechipt und registriert werden. Die Verwaltung prüft derzeit die Voraussetzungen. In Baden-Württemberg gibt es bereits 150 Städte und Gemeinden mit einer solchen Verordnung, z.B. Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim und viele weitere, kleine Gemeinden.


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