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Kein Dauerparken in der Rosenstraße beim Friedhof mehr zulässig


neues Parkschild an der Rosenstraße: 2 Stunden Parken mit Parkscheibe
Großer Vorteil für Anwohner und Friedhofsbesucher. Tagsüber kann hier zwischen 9 und 17 Uhr nicht länger als zwei Stunden geparkt werden.

„Ist denn die Rosenstraße ein Campingplatz?“, fragte jüngst erneut ein Bürger verärgert beim Ordnungsamt nach, angesichts von vielen Wohnwagen und Wohnmobilen, die entlang des Friedhofs abgestellt sind. Die bisher unbeanstandete, da zulässige Parkweise ist jetzt mit Aufstellung von Verkehrszeichen nicht mehr möglich. Wer dort parkt, muss an allen Wochentagen von 9 Uhr bis 17 Uhr eine Parkscheibe auslegen und darf dann bis zu zwei Stunden parken. Für das Dauerparken drohen künftig Verwarnungsgelder. Ebenso für denjenigen, der erwischt wird, wie er die Parkscheibe weiterdreht.

Die Stadtverwaltung reagiert damit auf viele Beschwerden von Anwohnern und Friedhofsbesuchern, die mitunter bei Beerdigungen oder für die Grabpflege keinen Parkplatz in Friedhofsnähe finden konnten. Festzustellen war, dass seit einem Jahr die Rosenstraße mehr und mehr zum Abstellplatz für Campingfahrzeuge, Firmenfahrzeuge aber auch für Anhänger geworden ist und damit bei den Friedhofseingängen viel weniger freie Parkplätze zur Verfügung standen. Da Wohnmobile tonnagemäßig i.d.R. unter Personenkraftwagen fallen, hätte die Beschilderung von PKW-Stellplätzen, wie vielfach vorgeschlagen, nicht zum Erfolg geführt. Daher nun die aufwändigere Beschilderung einer zeitlichen Parkbeschränkung.

Anwohnern bleibt nun immer noch die Möglichkeit, direkt vor ihrer Haustür oder auf den Senkrechtparkplätzen entlang des Friedhofs zu parken. Zwischen 17 und 9 Uhr können sie natürlich auch längs an der Rosenstraße ihr Fahrzeug über Nacht abstellen, ein großer Vorteil für Berufstätige.

 

Stadt Rheinstetten
Sozial- und Ordnungsamt


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