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Informationen zu Windenergie in Rheinstetten / Thema 9: Antworten auf weitere Fragen

| Windenergie


Im Zuge des Energiedialogs in Rheinstetten sind nach den ersten acht Beiträgen im Amtsblatt noch mehrere Fragekomplexe offen, die an dieser Stelle beantwortet werden.

 

Wie schneidet ein Windpark im Vergleich mit einem Solarpark ab?

Während man für eine Windenergieanlage 0,5 bis einen Hektar benötigt, müsste man für den gleichen Energieertrag etwa 10 Hektar mit Solarpaneelen bebauen. Unter einer Windenergieanlage kann die landwirtschaftliche Nutzung weiter stattfinden, unter einem Solarpark (bei den derzeit eingesetzten Techniken) nicht.

Da aber Windenergieanlagen nicht dicht an dicht gestellt werden können (sie würden sich sonst gegenseitig den Wind wegnehmen), passen auf die Fläche „Am Stiftäcker“ bei 36 Hektar nur insgesamt drei bis maximal vier Windenergieanlagen. Würde dort statt eines Windparks ein Solarpark errichtet, wäre der Stromertrag ähnlich hoch.

Hinsichtlich der Ökobilanz haben Windenergieanlagen die „Nase vorn“: Sie „amortisieren“ sich ökologisch gesehen nach wenigen Monaten (siehe auch Amtsblatt 17/2021). Photovoltaik-Anlagen sind etwas schlechter (etwa Faktor 5) (Umweltbundesamt 2021).

Windenergie und Solarenergie ergänzen sich gegenseitig. Während im Winter mehr Wind weht, scheint im Sommer eher die Sonne. Theoretisch könnte das Grundstück sogar mit Windenergieanlagen und Solarzellen gemeinsam bebaut werden.

Bei der praktischen Umsetzung gäbe es für einen Solarpark „Am Stiftäcker“ allerdings Schwierigkeiten. Denn die Fläche ist weder laut Regionalplan noch laut Flächennutzungsplan für Solarenergie ausgewiesen. Dazu kommt: Mit Solarpaneelen wäre die Fläche komplett bebaut, bei Windenergieanlagen würden mehr als 90 % der Fläche weiter für die bisherige landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Allerdings gibt es mit der sog. Agro-Photovoltaik die Perspektive, auch hier landwirtschaftliche Nutzung auf der Fläche weiter zu ermöglichen.

Lässt sich die Konzentrationszone verschieben?

Wollte man einen größeren Abstand von der Wohnbebauung erreichen, müsste man die ausgewiesene „Konzentrationszone Windenergie“ nach Osten in den Wald verschieben.

Dafür müsste der Nachbarschaftsverband Karlsruhe den Teil-Flächennutzungsplan Windenergie überarbeiten. Einen solchen Teilplan aufzustellen ist fachlich, rechtlich und politisch hoch anspruchsvoll. Geeignete Konzentrationsflächen müssen transparent und fachlich sauber anhand von Tabukriterien ermittelt werden. Die Anwendung dieser Tabukriterien hat nur die Fläche „Am Stiftäcker“ ergeben. Wenn andere Flächen nach Anwendung dieser Tabukriterien geeignet wären, wären sie auch als Konzentrationsfläche ausgewiesen worden. Eine erneute Aufstellung müsste die gleichen Kriterien berücksichtigen.  Das heißt, der Verband müsste den mühevollen und über viele Jahre dauernden Weg der Aufstellung eines Flächennutzungsplans noch einmal gehen, um am Ende das gleiche Ergebnis wie beim ersten Mal zu erzielen.

Was passiert mit den Anlagen nach dem Ende der Nutzungsdauer?

Windenergieanlagen haben eine Nutzungsdauer von bis zu dreißig Jahren. Nach 20 Jahren endet jedoch die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das hat zur Folge, dass die Anlagen in der Regel zurückgebaut werden. Vielfach werden dann modernere und effizientere Anlagen errichtet (das sog. Repowering).

Das Fundament (Stahlbeton) muss ausgegraben werden, dafür muss der Betreiber laut Genehmigungsbescheid Geld auf die Seite legen („Rückstellungen“).

Für eine Reihe der in den Anlagen verwendeten Materialien wie Stahlbeton, Stahl, Gusseisen, Metalle (z.B. wertvolles Kupfer und Aluminium) und Betriebsflüssigkeiten stehen etablierte Recyclingwege mit geeigneten Aufbereitungstechnologien zur Verfügung. Diese Materialien stellen mit ca. 97 % den größten Anteil dar.

Die in Rotorblättern und Gondelgehäusen verwendeten Faserverbundmaterialien mit Massenanteilen von etwa 2 bis 3 % der Gesamtanlagen lassen sich im Unterschied zu den vorgenannten Materialien bisher kaum hochwertig verwerten. Die Abfälle werden zerkleinert und beispielsweise in Zementwerken verwertet (Fachagentur Wind an Land, 2018)

Eine Studie des Umweltbundesamtes (2019) zeigt, dass aufgrund der anstehenden rückzubauenden Windenergieanlagen Engpässe beim Recycling und Gefahren für Mensch und Umwelt bei unsachgemäßer Entsorgung der Rotorblätter drohen. Das Umweltbundesamt fordert, dass Bund und Länder „zügig Leitlinien für den Rückbau von Windenergieanlagen“ entwickeln. Dazu gehört etwa die Trennung von Faserverbundwerkstoffe in glas- und carbonfaserverstärkte Kunststoffe. Während glasfaserverstärkte Kunststoffe z.T. als Ersatzbrennstoff energetisch bzw. in Zementwerken auch stofflich und energetisch verwertet werden können, sollten carbonfaserverstärkte Segmente einer spezialisierten Verwertung mit Faserrückgewinnung zugeführt werden.

Quellen:

  • Fachagentur Wind an Land: Brechen und Sieben, Fachaustausch zu End-of-life von Windkraftanlagen, 2018
  • Nachbarschaftsverband Karlsruhe: sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, 2019
  • Umweltbundesamt: Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen, Climate Change 35/2021
  • Umweltbundesamt: Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen, Texte | 117/2019

Nachtrag zum Thema Visualisierung / Perspektiven aus Rheinstetten

Aufgrund des letzten Beitrags im Amtsblatt gab es kritische Nachfragen, warum keine Visualisierung vom Ortsteil Silberstreifen erstellt wurde. Der Arbeitskreis, der die Standorte für die Visualisierung ausgewählt hat, hatte zwar anfangs alle Ortsteile in Betracht gezogen. Er war aber dann der Einschätzung, dass durch den dazwischenliegenden Wald die Windenergieanlagen von dort aus nur schwer zu sehen sind.


Inzwischen hat die Stadt Rheinstetten den Dienstleister, der die Visualisierungen durchgeführt hat, beauftragt, kurzfristig ein bis zwei weitere Visualisierungen vom Ortsteil Silberstreifen aus zu erstellen. Diese werden dann in der Abstimmungsbroschüre abgebildet, die Ende August breit verteilt werden soll.
Aber bereits hier wollen wir Ihnen den fehlenden Abstand zum Ortsteil Silberstreifen mitteilen. Der Abstand zwischen der nächstgelegenen Windenergieanlage und der geschlossenen Bebauung des Silberstreifens beträgt ca. 1,55 km.


Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm, das Kommunen Beratung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Konfliktklärung, Klärung fachlicher Fragen sowie weitere kommunikative Leistungen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien anbietet (www.energiedialog-bw.de). In Rheinstetten unterstützt das Forum Energiedialog die Stadt bei der Publikation einer regelmäßigen Inforeihe zu verschiedenen Themen der Windenergie.

Unter www.rheinstetten.de/windenergie erhält man weitere Informationen und kann sich für einen Newsletter anmelden.

Bei Fragen sind Dr. Christoph Ewen (E-Mail 0175 29 75 888) und Bettina Vollmer (E-Mail 0160 78 69 408) ansprechbar.


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