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Informationen zu Windenergie in Rheinstetten / Thema 7: Ein Vertrag mit einem Projektierer

| Windenergie


Was kann die Stadt Rheinstetten vertraglich fixieren?

Sollten sich die Bürgerinnen und Bürger Rheinstettens mehrheitlich für den Bau von Windenergieanlagen aussprechen, wird Rheinstetten mit interessierten Unternehmen Verhandlungen aufnehmen. Dabei geht es nicht nur um das Geld / die Pachthöhe. Viele wichtige weitere Dinge müssen dann geregelt werden.

Worum geht es?

Die Stadt Rheinstetten ist Eigentümerin fast der kompletten Fläche, auf der möglicherweise Windenergieanlagen gebaut und betrieben werden. Als solche hat sie es in der Hand, die Flächen an das Unternehmen zu verpachten, das das interessanteste Angebot macht.

 

Mehr als nur Geld

Natürlich geht es auch um die Pachthöhe, die zu Einnahmen von etwa 250.000 EUR im Jahr führen kann (siehe dazu die Information zu Windenergie Nr. 3). Aber es geht auch darum, wie das Unternehmen die Beteiligungswünsche der Stadt Rheinstetten berücksichtigt und mögliche Belästigungen reduziert.

Ein guter Nachbar

Wichtig ist, dass sich der Betreiber der Windenergieanlagen wie ein guter Nachbar verhält. So kann z.B. vertraglich vereinbart werden, dass der Windpark nicht an einen gesichtslosen Investor aus der Ferne verkauft wird, dem das Wohlergehen der Rheinstetter Bürgerinnen und Bürger egal ist. Es kann geregelt werden, dass sich die Rheinstettener finanziell beteiligen können, wenn sie das möchten. Oder dass sie einen günstigeren Stromtarif erhalten. Oder dass der Windpark eine Stromtankstelle speist, an der Rheinstettener ihre E-Autos kostenlos auftanken können.

Belästigungen reduzieren

Auch wenn die Genehmigungsbehörde darauf achtet, dass erhebliche Belästigungen unterbleiben, können vertragliche Regelungen dazu beitragen, diese noch weiter zu reduzieren. Etwa in dem das nächtliche Blinken nicht erst Ende 2023 unterbleibt. Oder in dem Schattenschlag und Schall noch weiter vermindert werden als gesetzlich vorgeschrieben. Etwa durch eine kluge Platzierung der Anlagen.

Im Dialog mit Rheinstetten

Ein Windpark mit drei Anlagen bedarf laut Gesetz in der Regel für die Genehmigung keiner förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung. D.h., die Genehmigungsunterlagen werden nicht ausgelegt und es gibt keinen Erörterungstermin, bei dem Bedenken vorgebracht und Einwendungen erhoben werden können. Stimmt der Projektierer dem aber zu, kann dennoch ein förmliches Verfahren gewählt werden – freiwillig. Eine solche Zustimmung kann vertraglich festgelegt werden.
Auch bei der Frage, wo welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die nicht verhinderbaren Eingriffe in die Natur erfolgen, können die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Vielleicht gibt es ein spezielles Gewässer oder ein besonderes Biotop, welches unseren örtlichen Natur- und Umweltschutzverbänden besonders am Herz liegt und welches mit den Ausgleichsgeldern aufgewertet werden kann?  Dem muss dann allerdings zusätzlich die Naturschutzbehörde des Landkreises zustimmen.

Wie wäre der zeitliche Verlauf?

Sollte der Bürgerentscheid am 26. September gegen die Windenergie in Rheinstetten ausgehen, hat sich die Sache erledigt. Fällt die Abstimmung zugunsten der Windenergie aus, wird die Stadt „Interessensbekundungen“ einholen. Das heißt, sie fordert interessierte Unternehmen auf, sich zu melden.
Gleichzeitig erarbeitet der Gemeinderat mit Verwaltung unter Einbezug der Bürgerschaft Anforderungen, die im Hinblick auf vertragliche Vereinbarungen besonders wichtig sind. Errichtet der Pächter die Windenergieanlage nach den Erfordernissen der Stadt? Ist es eine möglichst hohe Pacht, geht es um ein geringes Risiko für die Kommune, ist es eine Mitsprache bei der genauen Wahl der Standorte (innerhalb des Gebietes „Am Stiftäcker“)? Geht es um die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen? Steht die finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft im Mittelpunkt, etwa über eine Bürgerenergiegenossenschaft? Ist zur Sicherung des Gewerbesteueraufkommens einem mit Sitz in Rheinstetten beheimateten Anlagenbetreiber der Vorzug zu geben?
Sobald dies alles abgeklärt ist und sich die Parteien dann handelseinig sind, werden Verträge geschlossen.

Ein Vertrag ist noch keine Garantie dafür, dass die Anlagen auch gebaut werden

Letztlich können Windenergieanlagen erst gebaut und betrieben werden, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt. Mit dieser kann sich der Anlagenbetreiber an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur beteiligen. Und erst mit einem Zuschlag dort fließen die Mittel für den grünen Strom.
Voraussetzung für den Genehmigungsantrag sind aufwändige Untersuchungen: Ein Jahr lang müssen Vögel und Fledermäuse im Gebiet beobachtet werden. Und ebenso lange muss der Wind gemessen werden. Diese Aufwände unternimmt ein Projektierer dann, wenn er die Fläche sicher hat, also einen Vertrag mit dem Flächeneigentümer hat.
Das heißt, es kann passieren, dass sich trotz positivem Bürgervotum und trotz geschlossenem Vertrag nach einem Jahr herausstellt, dass z.B. aus Gründen des Naturschutzes keine Windenergieanlagen am konkreten Standort gebaut werden dürfen.

Wenn nicht am Stiftäcker, dann nirgendwo in Rheinstetten

Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe hat in Rheinstetten nur ein Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Dort können solche Anlagen gebaut werden. Nach derzeitigem Planungsrecht ist der Bau von Windenergieanlagen sonst nirgendwo in Rheinstetten möglich.


Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm, das Kommunen Beratung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Konfliktklärung, Klärung fachlicher Fragen sowie weitere kommunikative Leistungen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien anbietet (www.energiedialog-bw.de). In Rheinstetten unterstützt das Forum Energiedialog die Stadt bei der Publikation einer regelmäßigen Inforeihe zu verschiedenen Themen der Windenergie.

Unter www.rheinstetten.de/windenergie erhält man weitere Informationen und kann sich für einen Newsletter anmelden.

Bei Fragen sind Dr. Christoph Ewen (E-Mail 0175 29 75 888) und Bettina Vollmer (E-Mail 0160 78 69 408) ansprechbar.


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