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Informationen zu Windenergie in Rheinstetten / Thema 6: Schall, Schatten, Blinklichter

| Windenergie


Welche Auswirkungen können mögliche Windenergieanlagen auf die Menschen in Rheinstetten haben?

Windenergieanlagen (WEA) können mit ihren Geräuschen, ihrem Schattenwurf und ihren in der Nacht blinkenden Lichtern Anwohnerinnen und Anwohner belästigen. Im Genehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass es keine erheblichen Belästigungen geben wird. Dennoch können sich Menschen durch die Anlagen gestört fühlen.

 

Was belästigt die Menschen?

Schall kann Menschen belästigen, wenn er laut ist und / oder sonst unangenehme Eigenschaften hat (z.B. Pfeifen, Sirren). Das Geräusch von Windenergieanlagen geht im Alltag und bei zusätzlichen Umgebungsgeräuschen in der Regel unter. Aber in einem ansonsten ruhigen, z.B.ländlichen Raum können Anlagen abends und nachts durchaus deutlich zu hören sein.

Bei tief stehender Sonne kann auch der rotierende Schatten der Flügel die Menschen belästigen.

Moderne Windenergieanlagen müssen als Luftfahrthindernis erkennbar sein. So kann auch die nächtliche „Befeuerung“ (blinkende Lichter an den Flügelspitzen und am Turm) Anwohnende stören.

In der Regel ist es die Mischung aus akustischen und visuellen Belästigungen, die das Störgefühl ausmachen kann.

Lichtemissionen wie Schattenwurf und der sogenannte Diskoeffekt stellen heute keine Probleme mehr dar. Wegen der Größe moderner Windenergieanlagen stehen diese meist so weit von der Bebauung entfernt, dass ihr Schattenwurf keine Wohngebäude trifft. Der Diskoeffekt entstand früher durch Lichtreflexionen an den Rotorblättern. Dieser Effekt tritt bei modernen Windenergieanlagen nicht mehr auf, da diese mit matten, nichtreflektierenden Farben gestrichen werden.

Kann Lärm krank machen?

Dauerhafter lauter Lärm, etwa an Straßen oder Maschinen, kann zu erheblichen Belästigungen und ab bestimmten Lautstärken zu Gesundheitsschäden führen (z.B. Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten). Werden die üblichen Abstände zur Wohnbebauung eingehalten, führt der von Windenergieanlagen erzeugte Schall weder zu Krankheit noch zu erheblichen Belästigungen. Rücken sie zu nahe an die Wohnhäuser oder ist es ansonsten sehr leise, können besonders empfindliche Menschen mit Schlafstörungen oder z.B. Kopfschmerzen reagieren.

Welche Abstände sind nötig?

Aus Schallschutzgründen ist ein Mindestabstand erforderlich, für den die „Richtwerte“ der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) maßgeblich sind. In der Regel werden die Richtwerte bei Einhaltung eines Abstandes von 700 m nicht überschritten. Je nach lokalen Umständen können aber auch geringere oder größere Abstände angezeigt sein. Beobachtungen aus der Praxis zeigen, dass sich die meisten Menschen vom Schall bei Abständen von mindestens einem Kilometer nicht belästigt fühlen. Es gibt jedoch Anwohner*innen, die sich auch in größerer Entfernung belästigt fühlen.

Was ist mit Infraschall?

Infraschall ist besonders tieffrequenter und nicht hörbarer Schall (Frequenz kleiner 20 Hertz). Er kommt in der Natur (z.B. Wind, Meer) vor, wird aber auch von Maschinen (z.B. Motoren, Pumpen) erzeugt. Infraschall mit hohen Schalldruckpegeln über 120 Dezibel kann für Menschen zur Gesundheitsgefahr werden, aber Windenergieanlagen erzeugen keinen Infraschall mit derart hohen Pegelwerten. Eine Vielzahl von Studien zeigt, dass Infraschall von Windenergieanlagen nicht zu Gesundheitsgefahren führt.

Wie kann man die Belästigungen verringern?

  • Geräusch: Hier spielt vor allem der Abstand eine Rolle. Wenige Hundert Meter machen hier schon viel aus. Auch eine technische Gestaltung der Rotorblätter kann den Geräuschpegel reduzieren. Und im Extremfall werden Windenergieanlagen in der Nacht verlangsamt (gedrosselt).
  • Schatten: Windenergieanlagen besitzen eine Abschaltautomatik. Diese wird so programmiert, dass sich die Anlagen automatisch abschalten, wenn einzelne Wohnhäuser zu stark von rotierenden Schatten betroffen sind.
  • Blinklichter: Mittels Transponder können die Blinklichter von Windenergieanlagen aktiviert werden, wenn sich Flugzeuge annähern. Ansonsten leuchten sie nicht (sog. bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung)

Wie werden die Menschen vor Ort vor Lärm und Schattenwurf geschützt?

Um Menschen vor Gesundheitsschäden und erheblichen Belästigungen zu schützen, enthält die TA Lärm Vorgaben, die Windenergieanlagen einhalten müssen. Im Genehmigungsverfahren muss der Betreiber nachweisen, dass er diese Grenzen einhält (siehe hierzu).

  • Für zulässigen Schall am Ohr von Anwohnenden („Immissionen“) gibt es „Immissions-Richtwerte“. Dabei gelten für Wohngebiete niedrigere Richtwerte als für Dorf- oder Mischgebiete, Wohngebiete unterliegen somit einem höheren Schutz. Ein Recht auf Unhörbarkeit von Windenergieanlagen gibt es nicht.
  • Auch für Schattenwurf sind Grenzen festgelegt: Kein Wohnhaus darf mehr als 30 Minuten am Tag und in Summe 8 Stunden im Jahr von Schattenwurf betroffen sein.

Ab 2023 müssten zudem Windenergieanlagen mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein.

Quellen und weiterführende Informationen:

 


Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm, das Kommunen Beratung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Konfliktklärung, Klärung fachlicher Fragen sowie weitere kommunikative Leistungen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien anbietet (www.energiedialog-bw.de). In Rheinstetten unterstützt das Forum Energiedialog die Stadt bei der Publikation einer regelmäßigen Inforeihe zu verschiedenen Themen der Windenergie.

Unter www.rheinstetten.de/windenergie erhält man weitere Informationen und kann sich für einen Newsletter anmelden.

Bei Fragen sind Dr. Christoph Ewen (E-Mail 0175 29 75 888) und Bettina Vollmer (E-Mail 0160 78 69 408) ansprechbar.


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