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Informationen zu Windenergie in Rheinstetten / Thema 5: Natur- und Artenschutz

| Windenergie


Wie wären Natur- und Artenschutz betroffen von möglichen Windenergieanlagen?

Moderne Windenergieanlagen (WEA) bedeuten einerseits einen Eingriff in die Natur. Andererseits helfen sie aber aufgrund ihrer Vorteile beim Klimaschutz, unsere Natur so zu erhalten, wie wir sie schätzen. Wichtig ist, dass die Störungen bedrohter Arten gering bleiben und keine Schutzgebiete beeinträchtigt werden. Dies wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens streng geprüft.

Worum geht es?

Natur- und artenschutzrechtliche Anforderungen sind (wie bei anderen Infrastrukturvorhaben auch) bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen. So kann zum Beispiel an geplanten Standorten für besonders geschützte Arten ein sogenanntes „erhöhtes Tötungsrisiko“ entstehen. Das kann dann die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen erschweren oder verhindern.

Spannungsfeld Artenschutz versus Klimaschutz

Auf der einen Seite beklagen Natur- und Artenschützer vor Ort, dass die Bestände einzelner Tierarten kontinuierlich zurückgehen und dass die Umsetzung der Energiewende nicht auf Kosten der biologischen Vielfalt gehen darf. Auf der anderen Seite haben Klimaschützer wenig Verständnis dafür, dass unter Umständen ein einzelnes Brutpaar einer Vogelart die Errichtung einer Windenergieanlage verhindern kann und so ein wichtiger Beitrag zur Begegnung des Klimawandels verloren geht. Denn der Klimawandel bedrohe ja auch die Lebensräume vieler anderer heimischer Tierarten. Erschwerend kommt hinzu, dass es immer weniger geeignete Flächen für die Windenergie an Land gibt, die nicht im Konflikt mit dem Natur- und Artenschutz stehen.

 

Vogel- und Fledermausschutz

Für bestimmte Vogelarten, wie beispielsweise den Rotmilan oder den Schwarzstorch, sowie viele Fledermausarten besteht ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Windenergieanlagen. Sie gelten als „windkraftsensible Arten“, weil sie in ihrem Verhalten durch WEA beeinträchtigt werden können. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen darf es daher zu keiner „signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos“ für diese Arten kommen. Durch eine Beschränkung der Betriebszeiten (wenn Fledermausarten vorkommen, dürfen WEA z.B. in den Abendstunden nicht betrieben werden) wird das Tötungsrisiko verringert. Ist dies nicht möglich, muss die Genehmigung versagt werden. Um das Tötungsrisiko beurteilen zu können, ermitteln Gutachter im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens die Horststandorte und Habitatstrukturen und untersuchen das Flugverhalten bestimmter Tierarten.
Neben der Betriebszeitenregulierung existieren weitere Maßnahmen, um ein erhöhtes Tötungsrisiko zu minimieren. Wenn zum Beispiel Rotmilane die Bereiche, in denen Windenergieanlagen gebaut werden sollen, überdurchschnittlich häufig befliegen, kann etwa durch das Abschalten der Anlagen während der Mahd, oder durch das Anlegen von Ablenkflächen das Tötungsrisiko deutlich verringert werden. Mittlerweile werden auch technische Systeme erprobt, die anfliegende Vögel erkennen und durch rechtzeitiges Abschalten der WEA eine Kollision vermeiden können.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen die Eingriffe in den Naturhaushalt bestmöglich kompensieren und sind im Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben. Häufig werden z.B. Hecken, Streuobstwiesen oder Baumalleen gepflanzt oder Wälder aufgeforstet. Ebenso werden Ersatzquartiere und künstliche Nistkästen für beeinträchtigte Vogel- oder Fledermausarten vorgeschlagen. Diese Maßnahmen werden in der Regel vom Projektierer in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorgeschlagen. Rheinstetten kann hier auch selbst aktiv werden und geeignete Maßnahmen einbringen. Häufig lassen sich so gute lokale Lösungen mit hoher Wirkung vor Ort umsetzen.

Wer prüft mögliche Konfliktlagen in Rheinstetten?

Eine grobe Prüfung hat bereits der Nachbarschaftsverband Karlsruhe vorgenommen, bevor er das Gebiet „Am Stiftäcker“ als grundsätzlich geeignete Fläche ausgewiesen hat. Der Umweltbericht weist jedoch auf ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial hin. So sei durch die Nähe zu größeren Gewässern mit Überflügen u.a. von Wasservogelarten zu rechnen. Und ein Vorkommen von Kornweihe und Raubwürger sei aufgrund der Lebensraumbedingungen wahrscheinlich. Auch diese Fragen werden im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch das zuständige Landratsamt gründlich geprüft. Dafür sind umfangreiche artenschutzfachliche Untersuchungen notwendig.

Im Ergebnis kann eine Genehmigungsentscheidung z.B. Betriebsbeschränkungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorschreiben oder im Extremfall auch eine Genehmigung versagen.

Quellen:

  • Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, 2019
  • Bundesamt für Naturschutz (2020): Technische Systeme zur Minderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen
  • Kompetenzzentrum für Naturschutz und Energiewende (KNE) (2019): Vogelschutz an Windenergieanlagen, Dokumentation zur Fachkonferenz
  • Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz (2017): Praxisbeispiele Windenergie und Artenschutz

 

 


Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm, das Kommunen Beratung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Konfliktklärung, Klärung fachlicher Fragen sowie weitere kommunikative Leistungen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien anbietet (www.energiedialog-bw.de). In Rheinstetten unterstützt das Forum Energiedialog die Stadt bei der Publikation einer regelmäßigen Inforeihe zu verschiedenen Themen der Windenergie.

Unter www.rheinstetten.de/windenergie erhält man weitere Informationen und kann sich für einen Newsletter anmelden.

Bei Fragen sind Dr. Christoph Ewen (E-Mail 0175 29 75 888) und Bettina Vollmer (E-Mail 0160 78 69 408) ansprechbar.


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