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Informationen zu Windenergie in Rheinstetten / Thema 3: Finanzielle Vorteile

| Windenergie


Was haben die Stadt Rheinstetten und wir Bürger*innen finanziell davon, wenn hier Windräder gebaut werden?

Windenergieanlagen leisten einen Beitrag zur klimafreundlichen Energieversorgung. Mit einem Windpark könnte sich Rheinstetten rechnerisch komplett selbst mit grünem Strom versorgen (siehe dazu den Beitrag im Amtsblatt vor 2 Wochen). Aber die Kommune würde auch finanziell davon profitieren. In Rheinstetten würde es schätzungsweise um mehrere Hunderttausend EUR im Jahr gehen. Bürgerinnen und Bürger könnten sich zusätzlich finanziell beteiligen.

 

Wer profitiert finanziell?

Der Betreiber des Windparks erhält für jede erzeugte Kilowattstunde Strom einen festen Betrag.

  • Von diesem Geld zahlt er den Eigentümern der Fläche, auf der die Windenergieanlagen stehen, eine Pacht.
  • Die Kommune erhält vom Betreiber Gewerbesteuer. Gemeinsam mit weiteren benachbarten Kommunen erhält sie zusätzlich einen freiwillig zu zahlenden Betrag je Kilowattstunde (siehe dazu auch Hinweise weiter hinten).

Weitere Gelder fließen für die Benutzung von Wegen und für die Kabeltrassen (an die jeweiligen Flächeneigentümer) sowie für Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaft (an die zuständigen Stellen).

 

Was heißt das für Rheinstetten?

Betreiber sind meistens Unternehmen aus der Windbranche, z.T. auch Stadtwerke. Aber es gibt auch das Modell der Bürgerenergiegenossenschaften, bei der Bürgerinnen und Bürger sich vor Ort, ggf. auch die Kommune, wirtschaftlich engagieren. Dann blieben auch Teile des Gewinns in Rheinstetten.

Die Fläche, um die es geht, gehört zum Großteil der Stadt. Als Eigentümerin erhält sie die Pachteinnahmen.

Neben der Gewerbesteuer können Einnahmen aus der freiwilligen Zahlung erwartet werden. Letztere würde sich Rheinstetten mit Durmersheim teilen.

 

Wieviel Geld gibt es für den grünen Strom?

Erst wenn der Windpark genehmigt ist, kann der Betreiber kalkulieren, welche Kosten auf ihn zukommen. Denn mögliche Einschränkungen des Betriebs, etwa zum Schutz von Vögeln oder Fledermäusen, werden dann erst klar sein. Mit der Genehmigung kann er sich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur beteiligen. Er muss dafür angeben, für welchen Preis er den Strom verkaufen würde. Die Bundesnetzagentur sammelt bundesweit Gebote ein – und gibt den günstigsten Anbietern den Zuschlag. Dabei gibt es einen Bonus für Windenergieanlagen im Süden, denn diese stehen dort, wo viel Strom verbraucht wird und sind daher nicht auf die großen Stromleitungen von Nord nach Süd angewiesen. In den letzten Jahren lagen die akzeptierten Gebote bei etwa 6 ct. je Kilowattstunde – und es kamen alle Anbieter zum Zuge. Ist das Gebot akzeptiert, kann der Betreiber 20 Jahre fest mit diesen Einnahmen rechnen.

 

 

Wofür gibt der Betreiber einer Windenergieanlage sein Geld aus?

Neben der Rückzahlung der Kredite und der Pachtzahlung muss der Betreiber die Wartung zahlen sowie eine Bürgschaft für den Rückbau der Anlage leisten. Dazu kommen Beratungs- und Betriebsführungskosten.

(Grafik aus Pfeifer, 2020)

 

Wie können sich Bürgerinnen und Bürger finanziell beteiligen?

Es gibt unterschiedliche Modelle der finanziellen Beteiligung.

Bürger*innen können Energie-Genossenschaften bilden und einen Windpark betreiben – ggf. auch unter Einbezug der Kommunen.

Aber es gibt auch das Modell, dass Bürgerinnen und Bürger finanzielle Einlagen (z.B. zwischen 500 und 10.000 EUR) bereitstellen und dafür feste Verzinsungen von z.B. 3 % im Jahr erhalten - gegenüber eher 4 bis 4,5 %, die sie als Mitglied einer Genossenschaft erhalten könnten (BFEH 2016).

 

Wie hoch ist die Pacht?

Pachtzahlungen werden häufig ertragsabhängig festgelegt, sie liegen in der Regel zwischen 6 und 15 % der Einnahmen des Betreibers. Ein fester Teil sichert auch bei ertragsschwächeren Jahren eine gewisse Pacht.

Bei mittleren Pachtzahlungen von 17 €/kW (ZSW 2021) käme die Pacht bei drei Windenergieanlagen auf z.B. 255.000 € im Jahr (Annahme: 5 MW installierte Leistung je Anlage, 3 Anlagen).

 

Wie viel Gewerbesteuer fließt?

Nach der 70/30-Regel (§ 29 Gewerbesteuergesetz) fallen der Standortgemeinde 70 Prozent der Gewerbesteuer zu. Die Sitzgemeinde des Betreibers erhält 30 Prozent.

Hat der Betreiber seinen Sitz in Rheinstetten, fließt die Gewerbesteuer vollständig hierhin.

Allerdings vermindern Abschreibungen und Verlustvorträge insbesondere in den ersten Betriebsjahren die Höhe der Gewerbesteuer (ZSW 2021).

 

Was ist mit den freiwilligen Zahlungen des Betreibers?

Betreiber dürfen den „betroffenen“ Gemeinden bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde als einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung anbieten. Sie bekommen dieses Geld vom Übertragungsnetzbetreiber erstattet.

Gemeinden sind „betroffen“, wenn sie in einem Umkreis von 2.500 Meter um die Windenergieanlage liegen. Sind mehrere Gemeinden betroffen, ist der Betrag entsprechend dem Anteil an der Kreisfläche um die Windenergieanlage aufzuteilen.

Beispiel: für einen Windpark mit drei Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von jeweils 5 MW und 2.000 Volllaststunden ergeben sich 60.000 EUR im Jahr. Da die betreffende Fläche an der Grenze zu Durmersheim liegt, würde ein Teil dieser Summe nach Durmersheim fließen.

 

Quellen:

  • Pfeifer, 2020: Windenergieanlagen - und was Kommunen tun können? Vortrag von R. Pfeifer im Rahmen des Bürgertischs zur Windenergie in Durmersheim, Forum Energiedialog (www.energiedialog-bw.de).  
  • ZSW, 2021: Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen – Vortrag im Rahmen der Rheinstetter Gemeinderatsklausur am 26.3.2021
  • Fraunhofer Institut für solare Energiesysteme (ISE), 2018: Stromgestehungskosten erneuerbare Energien.
  • Bürgerforum Energieland Hessen (2016): Faktenpapier – Windenergie in Hessen: Rentabilität und Teilhabe.

Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm, das Kommunen Beratung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Konfliktklärung, Klärung fachlicher Fragen sowie weitere kommunikative Leistungen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien anbietet (www.energiedialog-bw.de). In Rheinstetten unterstützt das Forum Energiedialog die Stadt bei der Publikation einer regelmäßigen Inforeihe zu verschiedenen Themen der Windenergie.

Unter www.rheinstetten.de/windenergie erhält man weitere Informationen und kann sich für einen Newsletter anmelden.

Bei Fragen sind Dr. Christoph Ewen (E-Mail 0175 29 75 888) und Bettina Vollmer (E-Mail 0160 78 69 408) ansprechbar.


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