| Baurecht aktuell
Nach § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg sind aufgrund der so genannten Kaufpreissammlung für jedes Gemeindegebiet jeweils mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres durchschnittliche Lagewerte zu ermitteln (Bodenrichtwerte). Die Bodenrichtwerte sind in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu geben und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Die Ermittlung der neu gültigen Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Rheinstetten steht kurz vor dem Abschluss, ihre Veröffentlichung wird zeitnah erfolgen.
Kostenfreie telefonische Auskünfte über Bodenrichtwerte erhalten Sie zu den Sprechzeiten (Mo. - Fr., 9:00-12.00 Uhr und Mo. - Do., 13:30 - 15:30 Uhr) bei der Stadt Ettlingen unter der Telefon-Nummer 07243/101-8380 (Frau Röper) bzw. -8381 (Frau Koschella). Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Internetservice
Auf der Internetseite der Stadt Rheinstetten (www.rheinstetten.de) stehen noch die Richtwerte der Stadt Rheinstetten, Stand 31.12.2018, zur Verfügung.
Derzeit werden die Bodenrichtwerte des gesamten südlichen Landkreises Karlsruhe, Stand 31.12.2020, in das grafische Informationssystem BORIS-BW umgesetzt.
BORIS-BW steht für das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg.
Dort ist die Veröffentlichung aller Bodenrichtwerte des südlichen Landkreis Karlsruhe zeitnah geplant.
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
im südlichen Landkreis Karlsruhe
dienstansässig bei der Stadt Ettlingen