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Information der Stadtverwaltung . . .

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Warum muss/soll ich aktiv werden?

Die Privaten müssen ihre Betroffenheit und ihre Einwände auf jeden Fall selbst im Verfahren vortragen und ihre Belange dabei auch geltend machen, denn nur dann werden diese von der Planfeststellungsbehörde geprüft. Die Privaten sind Grundrechtsträger und müssen deshalb ihre Einwendungen ggfs. selbst formulieren und schriftlich einreichen. Dabei geht es insbesondere um die Grundrechte

  • Gesundheitsschutz,
  • körperliche Unversehrtheit,
  • Eigentum,
  • Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbe- oder landwirtschaftlichen Betrieb.

Es geht deshalb auf Seiten der Privaten insbesondere um die Belange

  • Gesundheitsschutz  – Abwehr von Hochwassergefahren,
  • Erholung und Freizeitnutzungen,
  • Schutz von Grundstücken, Gebäuden und Sachwerten – Abwehr von Gefahren,
  • Vermeidung der Beeinträchtigung von bisherigen Nutzungen der Flächen und Grundstücke, insbesondere Land- und Forstwirtschaft bzw. bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen angemessene Entschädigung der Landwirte etc. oder sonstige Kompensation durch Ersatzflächen oder Ersatzmaßnahmen.

Wie muss/soll ich aktiv werden?

Bitte beachten Sie, dass in den privaten Stellungnahmen die jeweilige Betroffenheit als Bewohner, Grundstückseigentümer, Landwirt, Freizeitnutzer, Verein etc. genau benannt und die Beeinträchtigung der Schutzgüter/Belange dargelegt werden muss. Inhaltlich kann dazu – ergänzend – auf die Stellungnahmen der Stadt und deren anwaltliche und gutachterliche Berater verwiesen werden.

Bitte geben Sie in der Stellungnahme folgendes an:

  • Anschrift
  • Genaue Angaben zur Betroffenheit, Grundstück
  • Flurstücknummer, landwirtschaftlicher Betrieb oder ähnliches
  • Benennung des betroffenen Belanges/Schutzgutes (siehe oben)
  • Welche Beeinträchtigung liegt vor?
  • Welche Forderung wird gestellt?

An wen muss ich mich bis wann wenden?

Ihre Einwendungen sind unbedingt bis zum 03. August 2015 (Eingangsdatum) bei der Planfeststellungsbehörde im Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, einzureichen. Später eingehende Schriftstücke werden im Verfahren nicht berücksichtigt.


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