Logo Stadt Rheinstetten

Im Notfall wird per Videokonferenz entschieden

| Aus dem Gemeinderat


Rheinstettener Gemeinderat setzt weiter auf Präsenz

Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und sonstiger Gremien sowie Sitzungen des Ortschaftsrats können in Rheinstetten in einer Notsituation ab 1. Januar 2021 ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat in der jüngsten öffentlichen Sitzung die Voraussetzungen dafür geschaffen. Im Notfall können rechtsgültige Sitzungen per Videokonferenz abgehalten werden. Damit reagierten die Mitglieder der Bürgervertretung auf die Situation in den ersten Wochen der Corona-Krise, als die Kommunen nur einfache Entscheidungen auf wackeliger rechtlicher Basis fällen konnten. Statt Präsenzveranstaltungen der kommunalen Vertretungsorgane fanden im März und April elektronische Abstimmungen statt, bei denen nur einfache Entscheidungen möglich waren.

Durch die Satzungsänderung ist nun festgelegt, dass notwendige Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder durchgeführt werden können. Dies gilt aber nur, wenn eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels einer Videokonferenz möglich ist.

Die neue Satzung ermöglicht, aus schwerwiegenden Gründen, zum Beispiel Naturkatastrophen oder Seuchen, Entscheidungen bei Videositzungen herbeizuführen. Bei öffentlichen Sitzungen muss aber eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen. Die Gemeinde ist dafür verantwortlich, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

„Die Verwaltung beabsichtigt derzeit nicht, Sitzungen in Form von Videokonferenzen abzuhalten“, meinte Oberbürgermeister Sebastian Schrempp zum Auftakt der Aussprache über die Satzungsänderung. Die Stadt habe die Keltenhalle so ausgestattet, dass bis auf weiteres jederzeit Präsenzsitzungen dort möglich seien. Es dürfen im digitalen Format keine Wahlen stattfinden; Personalentscheidungen können daher in der Regel in dieser Form nicht getroffen werden. Bislang waren die Sitzungen des Gemeinderats zur Einhaltung der Corona-Regeln in der Neuburgweierer Festhalle.

Die kommunalen Landesverbände hatten angeregt, dass – wie beispielsweise in Rheinland-Pfalz – auch Internetübertragungen künftiger Sitzungen möglich werden. Soweit ist man in Baden-Württemberg noch nicht, über das Netz sollen die Sitzungen auch im Notfall vorerst nicht verfolgbar sein. Jan Bittner (Grüne) machte sich zudem dafür stark, auch Hybrid-Sitzungen (Mischform aus Präsenz und Videokonferenz) zu ermöglichen.

Die Stadtverwaltung meinte zu dem Vorschlag, es gehe in erster Linie um die Handlungsfähigkeit in Notsituationen. Wegen einer Einzelerkrankung eines Gemeinderats- oder Ausschussmitglieds oder dessen Aufenthalt an einem Urlaubsort könne man nicht auf Videositzungen umschalten. Präsenzveranstaltungen seien weiterhin das Format erster Wahl von Gemeinderatssitzungen.(m.f.G.d.BNN)


Zurück