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Haben Sie den Stand Ihrer Wasseruhr bereits gemeldet?

| Finanzen


Möglichkeiten zur Mitteilung Ihres Zählerstandes bis 14.11.2019

Wasseruhr mit Hinweis auf Zählernummer

Online-Eingabe: Hier können Sie sich durch Eingabe Ihrer Kundennummer und Ihres individuellen Passwortes einloggen und die Werte eingeben. Ihre Kundennummer und Ihr Passwort sind auf der Ablesekarte ersichtlich.

Telefon: Unter der Rufnummer 07242/9514-243 können Sie zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ihren Zählerstand mitteilen.

Fax/Postweg: Sie können die Ablesewerte auch in den entsprechenden Kartenabschnitt des Anschreibens eintragen und die Karte per Fax an 0681/587-5011 bzw. auf dem Postweg an das von uns beauftragte Dienstleistungsunternehmen co.met GmbH zusenden.

Der von Ihnen mitgeteilte Zählerstand wird zum 31.12. hochgerechnet. Ergeht keine Mitteilung des Zählerstandes, wird der Zählerstand gemäß § 23 Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Stadt Rheinstetten geschätzt.

Eine Abweichung vom tatsächlichen Zählerstand Ihrer Wasseruhr ist somit nicht auszuschließen und hat Auswirkungen auf die Gebührenfestsetzung.

Sollte sich der Wasserzähler in einem Schacht außerhalb des Gebäudes befinden, wird der Wasserzähler von der Wasserversorgung der Stadt Rheinstetten abgelesen.


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