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Grundsteuer 2026 – Versand neuer Bescheide

| Finanzen


Grundsteuer 2026 – Versand neuer Bescheide

Aufgrund einer umfassenden Programmumstellung in der Steuerverwaltung ist es erforderlich, für das Jahr 2026 neue Grundsteuerbescheide an sämtliche Steuerpflichtige zu versenden – auch dann, wenn sich im Einzelfall keine Änderungen ergeben haben. Die bisherigen Bescheide verlieren mit Ablauf des Jahres 2025 ihre Gültigkeit.

Hinweis zu Daueraufträgen:

Durch die technische Umstellung kann es in bestimmten Fällen zu Veränderungen bei der Verteilung der Zahlbeträge kommen. Steuerpflichtige, die ihre Grundsteuer per Dauerauftrag entrichten, werden daher gebeten zu prüfen, ob eine Anpassung des Dauerauftrags erforderlich ist, um eine fristgerechte und vollständige Zahlung sicherzustellen.

Empfehlung: SEPA-Lastschriftmandat

Um eine pünktliche, betraggenaue und verlässliche Zahlung zu gewährleisten, empfiehlt die Finanzverwaltung die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Die Abbuchung erfolgt automatisch zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen und entlastet Sie von individuellen Anpassungen bei künftigen Zahlungen.

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