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Gewerbesteuererhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2022

| Aus dem Gemeinderat Finanzen


 

Rund 1.000 Gewerbebetriebe trifft die rückwirkende Steuererhöhung, die der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen hat. Danach erhöht sich der Hebesatz von 360 vom Hundert auf 400 vom Hundert. Die letzte Erhöhung liegt fünf Jahre zurück.

Mit einer Entscheidung über die Erhöhung der Grundsteuer wartet der Gemeinderat die Grundsteuerreform, die das Bundesverfassungsgericht verlangt, ab.

Dies berichtet die BNN darüber; gegebenenfalls ist zum Lesen des gesamten Artikels ein Abo erforderlich: https://bnn.de/karlsruhe/rheinstetten/stadt-rheinstetten-erhoeht-gewerbesteuer-rueckwirkend-zum-1-januar

 


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