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| Stadtentwicklungskonzeption-Stadtmitte


Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme für „Stadtmitte Mörsch“ geplant /

Sanierung Stadtmitte - Plan

An die Eigentümer / Mieter / Pächter im Bereich des Untersuchungsgebietes zwischen Umgehungsstraße / Querspange – Sonnenstraße – Römerstraße – B 36

Die Stadt Rheinstetten beabsichtigt, für das Gebiet „Stadtmitte Mörsch“ beim Land einen Antrag auf Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, für die geplanten Maßnahmen eine Förderung zu erhalten. Im nebenstehenden Plan ist das genaue Gebiet eingezeichnet.

Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Stadt bestimmte Untersuchungen durchzuführen, bei denen durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs umfassend ermittelt werden soll. Unterstützt wird die Stadt dabei durch ein Team der Kommunalentwicklung aus Stuttgart. Die zuständigen Projektleiter werden das Gebiet besichtigen und Fotos machen. Die Datenerhebung wird selbstverständlich nur für interne Zwecke verwendet.

Zu diesen sogenannten „Vorbereitenden Untersuchungen“ gehört natürlich auch die Beteiligung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Hierzu finden Sie im Fragebogen Gelegenheit. Sie verpflichten sich mit Ihren Angaben natürlich nicht, bestimmte Baumaßnahmen durchzuführen.
Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wird dann ein Neuordnungskonzept mit Maßnahmenplan für das Gebiet entwickelt. Mit der eigentlichen Sanierung kann erst nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebiets durch Satzungsbeschluss begonnen werden. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgt in Rheinstetten aktuell in der Ausgabe 31/32-2019. Sie ist außerdem unten stehend aufgeführt.

Mit dem Fragebogen, der an die Gebäudebewohner im Untersuchungsgebiet gerichtet ist, will die Stadt Rheinstetten die Mitwirkungsbereitschaft sowie Wünsche und Vorschläge der betroffenen Anwohner erfragen. Jeder, der sich zu der geplanten Erneuerungsmaßnahme äußern möchte, kann ebenfalls diesen Fragebogen ausfüllen und bis zum 15.09.2019 im Technischen Rathaus abgeben.

Wir wollen ein tolles Ergebnis erzielen und dieses Gebiet attraktiver gestalten sowie vorhandene Mängel beseitigen. Dabei sind wir auf Ihre Hilfe und Mitwirkung angewiesen. Wir bitten Sie daher herzlich, den Fragebogen auszufüllen und zurückzugeben sowie die Mitarbeiter der Kommunalentwicklung zu unterstützen und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Hier zum Fragebogen als PDF-Dokument. Die Rücksendung erfolgt bequem per Rücksendebutton.

Für Fragen stehen Ihnen sowohl die Mitarbeiter im Technischen Rathaus, als auch die der Kommunalentwicklung gerne zur Verfügung: E-Mail

Wir bedanken uns im Voraus.

gez.
Michael Heuser, Bürgermeister

 

Hier zum Pressearchiv Neue Stadtmitte


Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Stadtmitte Mörsch“

I. Allgemeine Informationen

Die Stadt Rheinstetten beabsichtigt, für das Gebiet „Stadtmitte Mörsch“ einen Antrag auf Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme zu stellen.
Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Stadt Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, bei denen durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs umfassend ermittelt werden soll.

Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wird dann ein Neuordnungskonzept mit Maßnahmenplan für das Gebiet entwickelt.
Mit der eigentlichen Sanierungsdurchführung kann erst nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebiets durch Satzungsbeschluss begonnen werden.

 

II. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen

Der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten hat in seiner Sitzung am 23.07.2019 beschlossen, in dem im Lageplan (siehe oben) der Kommunalentwicklung (KE) vom 04.07.2019 dargestellten Gebiet „Stadtmitte Mörsch“ Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen. Das Gebiet „Stadtmitte Mörsch“ erstreckt sich auf die Siedlungsbereiche zwischen Umgehungsstraße / Querspange - Sonnenstraße - Römerstraße - B36.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die Kommunalentwicklung (KE) Stuttgart beauftragt.

Gegenstand der Vorbereitenden Untersuchungen ist u. a. die Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hinzuweisen.

Gemäß § 138 Abs. 2 BauGB dürfen die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Werden die Daten von einem Beauftragen der Stadt erhoben, dürfen sie nur an die Stadt weitergegeben werden. Die Kommunalentwicklung hat sich gemäß § 138 Absatz 2 BauGB gegenüber der Stadt verpflichtet, die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung zu verwenden und nur an die Stadt weiterzugeben.

 

III. Befragung

Die Stadt veröffentlicht im Amtsblatt einen Fragebogen, der an die Gebäudebewohner im Untersuchungsgebiet gerichtet ist, um die Mitwirkungsbereitschaft sowie Wünsche und Vorschläge zu erfragen. Jeder, der sich zu der geplanten Erneuerungsmaßnahme äußern möchte, kann einen solchen Fragebogen bei der Stadtverwaltung erhalten. Wir bitten Sie, die Fragebogen auszufüllen und zurückzugeben sowie die Mitarbeiter der Kommunalentwicklung zu unterstützen und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

gez.
Michael Heuser, Bürgermeister


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