Bei einer erneuten gemeinsamen Aktion des Hauptzollamts Karlsruhe, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, und des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Rheinstetten wurden am vergangenen Wochenende zahlreiche Verstöße – auch im Rahmen der Hygienekontrolle und Kontrolle des Brandschutzes – festgestellt.
Vor allem ging es hier aber um Personen, die gegen die Hinweispflicht zur Ausweismitführung und gegen die Pflicht zur Ausweismitführung selbst verstießen. Auch wenn es daneben Verstöße gegen den Brandschutz und vereinzelt gegen Hygienebestimmungen gab, musste kein Betrieb eingestellt werden – alle Verwarnungen können behoben und nach einer gewissen Frist nachkontrolliert werden.
Begutachtet wurden sechs Betriebe im ganzen Stadtgebiet; erfreut waren die Kollegen der Polizeibehörde, dass es in zwei Gaststätten keine nennenswerten Verstöße gab.