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Gemeinderat vergibt die Gaskonzession

| NEG


Herr Schrempp unterzeichnet Vertrag zur Gaskonzession

Die Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten erhält gemeinsam mit ihrem Netzbetreiber Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH die Gaskonzession für die nächsten zwanzig Jahre auf der Gemarkung Rheinstetten

Der zwischen der Stadt Rheinstetten und der Gasversorgung Rheinstetten GmbH, deren Rechtsnachfolgerin die Stadtwerke Karlsruhe GmbH ist, im Jahr 1996 abgeschlossene Gas-Konzessionsvertrag (im Volltext „Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet von Rheinstetten gehören“) wird mit Ablauf des 22.10.2016 enden. Gegenstand der Gaskonzession ist ein Netz mit rund 70 km Gesamtlänge und insgesamt 1.200 Netzanschlüssen auf der Gemarkung der Stadt Rheinstetten.

Die Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten GmbH & Co.KG (NEG), Eigentümerin der Strom- und Gasnetze in Rheinstetten, hatte mit ihrer Gründung zum 01.08.2013 von den Stadtwerken Karlsruhe bereits die Nutzungsrechte aus dem jetzt auslaufenden Konzessionsvertrag erhalten. Folgerichtig hat sich die NEG zusammen mit der bisherigen Pächterin und Betreiberin, den Stadtwerken Karlsruhe Netzservice GmbH, um die neu ausgeschriebene Gaskonzession beworben.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Konzession an die NEG vergeben. Der abzuschließende Konzessionsvertrag bedarf nach den einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften der Genehmigung von der für die Stadt Rheinstetten zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde. Diese Genehmigung wurde der Stadt Ende August erteilt.

Für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinstetten ändert sich hinsichtlich ihres bisherigen Gaslieferanten nichts. Der sichere und zuverlässige Netzbetrieb wird, wie bisher, durch die hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH erfolgen.

Aufgrund der fortgesetzten Verpachtung des Gasverteilnetzes an den bisherigen Netzbetreiber bleiben die Ansprechpartner auch in Sachen Störungsdienst unverändert.


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