| Aus dem Gemeinderat
Vor Wahlen gibt es für die Plakatierung keine Vorschriften, in allen anderen Fällen darf erst zwei Wochen vor dem Ereignis plakatiert werden. Dass dies vor der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 zu kurz ist, da waren sich in der vergangenen Gemeinderatssitzung alle einig – und so einigte man sich auf sechs Wochen vor der Wahl. Dies war schon bei der Oberbürgermeisterwahl im vergangenen Jahr so und wurde von der Verwaltung nun auch für die kommende Wahl vorgeschlagen. Am 28. April beginnt dann das Rennen auf die besten Plätze. Nicht erlaubt ist die Plakatierung an Verkehrszeichen, Straßenschildern, Wegweisern, außerhalb der Ortstafeln und in Parkanlagen oder Beeten.