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Gemeinderäte in Rheinstetten diskutierten über Lärmaktionsplanung

| Lärmaktionsplanung


Ein Großteil des Rheinstettener Lärmaktionsplans ist aktuell nicht umsetzbar. Die betroffenen Straßen fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadt und die übergeordnete Straßenverkehrsbehörde sieht aufgrund nicht erreichter Grenzwerte keinen vordringlichen Bedarf. So lautet das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, das jetzt Thema im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) war. „Wir haben eine Planung ohne Maßnahmen“, fasste Martin Reuter vom Stadtbauamt zusammen. „Das ist eine unbefriedigende Situation für die Bürger.“ Mehrheitlich empfahl der AUT das Papier dennoch dem Gemeinderat zum Beschluss, begleitet von kritischen Worten Richtung Verkehrsbehörde beim Regierungspräsidium.

Die Aufstellung ist aufgrund einer EU-Richtlinie zur Verbesserung des Lärmschutzes erforderlich. Angesichts der Rechtslage bleibe nichts anderes übrig, als zuzustimmen, sagte OB Sebastian Schrempp. Das Landesverkehrsministerium habe zwar Bedauern geäußert, die Rechtsauffassung von Behörde und Baulastträger jedoch bestätigt, so Reuter. Die Stadt habe aber Optionen für mehr Lärmschutz aufgezeigt, falls sich etwa die Straßenverkehrsordnung ändern sollte. Bürger forderten vor allem dort Tempo 30, wo in der Auer Straße, Rheinstraße und Rheinaustraße noch Tempo 50 gilt. Der Planentwurf sah dies auch für die Hauptstraße vor. Die Grenzwerte würden aber nicht ganz erreicht, wie Peter Koehler vom mit der Untersuchung betrauten Ingenieurbüro erläuterte, daher fehle bei den überörtlichen Verbindungsstraßen die Rechtsgrundlage. Auf der B 36 wurde inzwischen geräuschmindernder Straßenbelag eingebaut, so dass das zuständige Amt auch keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der Lärmschutzwand sieht. Im Silberstreifen bestehe eine erhebliche Lärmbelastung durch Züge, meinte Martin Reuter. Die Bahn lehne jedoch Zusagen oder Kostenübernahmen zu weiterem passivem Lärmschutz ab. Allerdings nehme sie Änderungen zur Lärmminderung an den Zügen vor.

Sebastian Schrempp plädierte dafür, umzusetzen, „was rechtlich zulässig und durchsetzbar ist“. In der Mörscher Straße sei dies über eine Neuabgrenzung der Tempo-30-Zone möglich. Der Oberbürgermeister empfahl zudem, über die Klassifizierung der Hauptstraße Forchheim, der Auer Straße und der Rheinstraße Neuburgweier sowie der Rheinaustraße Mörsch nachzudenken. Würden diese nicht mehr als überörtliche Verbindungen gelten, wäre die Kommune zuständig. Am Schwierigsten werde dies indes wohl bei der Auer Straße, so Sebastian Schrempp. (m.f.G.d.BNN)


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