| Bürgerbüro
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.
Im Einzelnen umfasst dies alle Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, auch Führerscheine, welche nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellt wurden. Ebenso betroffen sind EU-Kartenführerscheine, welche bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Wer noch einen der genannten Führerscheine besitzt, sollte prüfen, bis wann der Umtausch erfolgen muss - siehe Fristen für den Umtausch. Bitte beachten Sie, dass mit dem Zeitpunkt der Umstellung der alte Führerschein seine Gültigkeit verliert.
Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt gestaffelt. Begonnen wird mit den Papierführerscheinen.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Der Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine richtet sich nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen. Für Inhaber eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheins gelten folgende Fristen:
Austellungsjahr |
Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Sie können den Umtausch des alten Führerscheines beim Bürgerbüro beantragen.
Die Gültigkeit des neuen Führerscheines beträgt 15 Jahre.
Die Ausstellung des Kartenführerscheines beträgt 26,50 €. Diese Gebühr wird vom Landratsamt erhoben, es erfolgt ein Gebührenbescheid.
Derzeit beträgt die Dauer von der Antragstellung bis zur Aushändigung des neuen Führerscheines ca. sechs bis acht Wochen. Wegen des hohen Aufkommens kann es auch zu längeren Wartezeiten kommen.